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Statistisches Bundesamt

Niedrigste Tarifstundenlöhne im 2. Halbjahr 2006 bei rund 5 Euro

Wiesbaden (ots)

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen
die niedrigsten tariflichen Bruttostundenlöhne für wenig
qualifizierte Arbeitnehmer im zweiten Halbjahr 2006 bei rund 5 Euro.
So betrug in Thüringen der Tarifstundenlohn für das Wach- und
Kontrollpersonal im Veranstaltungsdienst 4,38 Euro. Im Hotel- und
Gaststättengewerbe in Nordrhein-Westfalen lag der unterste
Tarifverdienst umgerechnet bei 5,25 Euro pro Stunde. Auch in anderen
Bundesländern und Branchen lagen die niedrigsten Tariflöhne für wenig
qualifizierte Arbeitnehmer unter dem derzeit diskutierten Vorschlag
für einen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro. Beispielsweise
erhielten Mitarbeiter im Wach- und Sicherheitsgewerbe im
Objektsicherheitsdienst in Hessen einen tariflichen Stundenlohn von
5,78 Euro im Nachtdienst und 6,72 Euro im Tagdienst. Im sächsischen
Hotel- und Gaststättengewerbe lag der unterste Tarifverdienst bei
6,29 Euro. Im Einzelhandel verdienten ungelernte Angestellte zwischen
6,56 Euro (Niedersachsen) und 7,06 Euro (Mecklenburg- Vorpommern).
Aber auch Fachkräfte mit Berufsqualifikation erhielten im zweiten
Halbjahr 2006 vergleichsweise niedrige Tarifverdienste. So lag in
Sachsen der auf Stundenbasis umgerechnete Tariflohn im
Friseurhandwerk für ausgebildete Arbeitnehmer/-innen im ersten
Berufsjahr bei 3,82 Euro und für Salonleiter/-innen mit bis zu zehn
Arbeitnehmern bei 5,96 Euro. In Bremen lag der unterste
Tarifstundenlohn für ausgebildete Friseure im ersten Gesellenjahr bei
6,28 Euro. Köche sowie Hotelkauffrauen und -männer mit
abgeschlossener Berufsausbildung erhielten in Sachsen einen
tariflichen Stundenlohn von 7,47 Euro; Servierer/-innen und
Kellner/-innen verdienten in Nordrhein-Westfalen 8,44 Euro.
Allgemeinverbindlich, das heißt gesetzlich geregelte Mindestlöhne
gibt es in Deutschland derzeit nur für das Baugewerbe, das
Dachdeckerhandwerk, das Abwrack- und Abbruchgewerbe sowie für das
Maler- und Lackiererhandwerk. Für das Dachdeckerhandwerk lag der
Mindestlohn bundesweit einheitlich für alle Beschäftigten bei
10,00 Euro. Ansonsten lag er für Ungelernte in den neuen Ländern
zwischen 7,15 Euro im Maler- und Lackiererhandwerk und 8,90 Euro im
Baugewerbe, im früheren Bundesgebiet zwischen 7,85 Euro (Maler- und
Lackiererhandwerk) und 10,30 Euro (Baugewerbe). Auch bei den
Facharbeitern waren die Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk
mit 9,37 Euro in den neuen Ländern und 10,73 Euro im früheren
Bundesgebiet am niedrigsten und im Baugewerbe mit 9,80 Euro
beziehungsweise 12,40 Euro am höchsten.
Detaillierte Angaben zu diesen und weiteren Tarifverträgen, zum
Beispiel zur Verdiensthöhe, zur Arbeitszeit und zu den
vermögenswirksamen Leistungen, bietet die Fachserie 16, Reihe 4.1
(Tariflöhne) und 4.2 (Tarifgehälter), 2. Halbjahr 2006, die ab sofort
im Statistik-Shop unter www.destatis.de/shop als kostenfreier
Download zur Verfügung steht.
Die Ergebnisse der Tarifverdienststatistiken basieren auf
Auswertungen ausgewählter Tarifverträge der Wirtschaftsbereiche
Produzierendes Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe,
Verkehr und Nachrichtenübermittlung sowie der Gebietskörperschaften.
Tariflöhne und -gehälter in den niedrigsten
        Lohn- und Gehaltsgruppen ausgewählter Tarifverträge
                        2. Halbjahr 2006
Niedrigstlohn/ -gehalt     Wochenarbeitszeit
                     (brutto)  in Euro             in Stunden
  Wirt-             im früheren   in den     im früheren   in den
  schafts-            Bundes-     neuen       Bundes-      neuen
  bereich             gebiet      Ländern     gebiet      Ländern
                                   und                     und
                                  Berlin-                 Berlin-
                                   Ost                     Ost
Tarifliche Stundenlöhne der Arbeiter
Bergbau und
Gewinnung von
Steinen und
Erden                   10,62      7,73          38          40
Textil- und
Bekleidungs-
gewerbe                  8,49      7,08          37          40
Chemische
Industrie               11,38     10,04        37,5          40
Wach- und
Sicherheits-
gewerbe                  5,78      4,38          40          40
Friseurhandwerk          6,28      3,82          38          37
Öffentlicher
Dienst (Bund)            7,59      7,02          39          39
Tarifliche Monatsgehälter der Angestellten
                      (auf Stunden umgerechnetes Tarifgehalt)
Bergbau und
Gewinnung von
Steinen und             1 443     1 148         38           40
Erden                   (8,74)    (6,61)
Chemische               1 578     1 485       37,5           40
Industrie               (9,68)    (8,54)
Einzelhandel            1 069     1 197       37,5           39
                        (6,56)    (7,06)
Gastgewerbe               889     1 092         39           40
                        (5,25)    (6,29)
Privates
Bankgewerbe
und öffent-             1 826     1 826         39           39
liche Banken           (10,78)   (10,78)
Öffentlicher            1 449     1 340         39           39
Dienst (Bund)           (8,55)    (7,91)
Allgemeinverbindliche Mindestlöhne in Deutschland
                      Stundenlöhne in Euro
                        2. Halbjahr 2006
Wirtschafts-           Früheres Bundesgebiet     Neue Länder
  bereich                     und Berlin
Baugewerbe
  Werker/
  Maschinenwerker                10,30                 8,90
  Fachwerker/
  Maschinisten/
  Kraftfahrer                    12,40                 9,80
Dachdeckerhandwerk               10,00                10,00
Abbruch- und
Abwrackgewerbe
  Hilfskräfte                     9,49                 8,80
  Fachwerker,
  Abbruch-, Bohr-
  und Sägehelfer                 11,60                 9,80
Maler- und Lackierer-
handwerk
  Ungelernte Arbeiter             7,85                 7,15
  Gelernte Arbeiter,
  Gesellen                       10,73                 9,37
Weitere Auskünfte gibt:
Mirjam Bick
Telefon: (0611) 75-4327
E-Mail:  verdienste@destatis.de

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