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Statistisches Bundesamt

Intensive Vorbereitung des registergestützten Zensus beginnt

Wiesbaden (ots)

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss hat die
Bundesregierung die Grundsatzentscheidung getroffen, dass sich
Deutschland an der kommenden EU-weiten Zensusrunde 2010/2011 mit
einem registergestützten Verfahren beteiligen wird. Damit beginnt für
die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die nächste
Vorbereitungsphase für einen registergestützten Zensus, der in den
kommenden Jahren ein zentrales Projekt der amtlichen Statistik sein
wird. Die Erhebung heißt registergestützt, da sie im Unterschied zu
einer traditionellen Volkszählung vorrangig Daten vorhandener
Verwaltungsregister nutzen wird.
Ziel des Zensus ist es, verlässliche Zahlen zur Bevölkerung in
Deutschland und deren Arbeits- und Wohnverhältnissen zu gewinnen.
Diese Eckdaten werden außerdem eine Vielzahl von Statistiken, wie zum
Beispiel die Bevölkerungsfortschreibung oder den Mikrozensus, auf
eine neue Grundlage stellen. Im Unterschied zu früheren Jahrzehnten
erfolgt keine traditionelle Volkszählung, bei der alle Einwohner
befragt werden. Das Verfahren des registergestützten Zensus nutzt
stattdessen hauptsächlich Verwaltungsregister – vor allem die der
Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit. Daneben werden
Informationen über Gebäude und Wohnungen, über die es keine
flächendeckenden Verwaltungsdaten gibt, postalisch bei den Gebäude-
und Wohnungseigentümern erfragt. Ergänzende Stichproben ermitteln per
Interviews beispielsweise Daten zu Ausbildung und Bildung, die
ebenfalls nicht in den Verwaltungsunterlagen vorliegen. Bei allem
geht es nicht um die individuellen Lebensverhältnisse der einzelnen
Bürgerinnen und Bürger. Vielmehr sollen – bei strikter Wahrung des
Statistikgeheimnisses – Strukturdaten ermittelt werden.
Die amtliche Statistik hat diese Methode in den Jahren 2001 bis
2003 getestet. Das Verfahren des registergestützten Zensus wird zu
ebenso belastbaren Ergebnissen führen wie eine traditionelle
Volkszählung. Zugleich werden die Bürgerinnen und Bürger weniger
belastet, da nur ein Teil der Einwohner befragt wird; für die
Steuerzahler werden deutlich geringere Kosten anfallen.
Ab sofort informiert das Statistische Bundesamt in seinem
Internetgebot unter der Adresse www.destatis.de/zensus über den
registergestützten Zensus.
Weitere Auskünfte gibt:
Bernd Stürmer,
Telefon: (0611) 75-2847,
E-Mail:  bernd.stuermer@destatis.de
ots-Originaltext
Statistisches Bundesamt

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
Email: presse@destatis.de

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

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