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Bundestagswahl 2005: Auch ohne Wahlbenachrichtigung zur Wahlurne

Wiesbaden (ots)

Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass ein
Wahlberechtigter, der seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder
verloren hat, dennoch bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18.
September 2005 wählen kann. Voraussetzung ist dafür aber, dass er im
Wählerverzeichnis seines Wahlbezirks eingetragen ist. Das für den
Wahlberechtigten jeweils zuständige Wahllokal teilt die
Gemeindebehörde auf Nachfrage gerne mit. Im Wahllokal muss sich der
Wahlberechtigte dann auf Verlangen des Wahlvorstandes mit seinem
Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Weitere Auskünfte gibt:
Heinz Christoph Herbertz,
Telefon: (0611) 75-2345,
E-Mail:  bundeswahlleiter@destatis.de
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Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

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Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
Email: presse@destatis.de

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