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Statistisches Bundesamt: Keine amtlichen Umschläge bei der Urnenwahl

Wiesbaden (ots)

Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, werden nach
entsprechender Änderung der wahlrechtlichen Vorschriften auch bei der
Wahl der Abgeordneten zum 6. Europäischen Parlament aus der
Bundesrepublik Deutschland am 13. Juni 2004 in den Wahllokalen bei
der Urnenwahl - wie bundesweit erstmalig bei der Bundestagswahl 2002
- keine amtlichen Wahlumschläge mehr verwendet.
Um das Wahlgeheimnis zu wahren, muss der Wähler in der Wahlkabine
seinen Stimmzettel, nachdem er ihn gekennzeichnet hat, in der Weise
falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Wähler wirft
dann den so gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, wenn dieser -
seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder
gefaltet hat oder - seinen Stimmzettel so gefaltet hat, dass dessen
Stimmabgabe erkennbar ist oder - seinen Stimmzettel mit einem
äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden
Kennzeichen versehen hat.
Durch den Wegfall der Wahlumschläge wird für die Wähler der
Vorgang der Stimmabgabe leichter, die Stimmen können schneller
ausgezählt werden und die Gemeinden sparen die Kosten der Umschläge.
Weitere Auskünfte gibt: Heinz Christoph Herbertz,
Telefon: (0611) 75-2345,
E-Mail:  bundeswahlleiter@destatis.de
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Statistisches Bundesamt
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Telefon: (0611) 75-3444
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