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Statistisches Bundesamt: Europawahl 2004: Ablauf der Antragsfrist für Deutsche im Ausland am 23. Mai 2004

Wiesbaden (ots)

Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass
wegen der längeren Postlaufzeiten im internationalen Postverkehr
Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von deutschen
Staatsangehörigen im Ausland, die bei der Europawahl am 13. Juni 2004
in Deutschland wählen wollen, baldmöglichst angefordert werden
müssen.
Auch für diejenigen Deutschen im Ausland, die bereits bei einer
vorhergehenden Europawahl einen Antrag auf Eintragung ins
Wählerverzeichnis gestellt haben, ist für die Europawahl 2004 erneut
ein entsprechender Antrag erforderlich. Die ausgefüllten Anträge
müssen spätestens bis zum 23. Mai 2004 bei der Gemeinde, in welcher
der Betreffende vor seinem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland
zuletzt gemeldet war, eingegangen sein, damit seine Eintragung in das
Wählerverzeichnis erfolgen kann.
Der Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis muss
schriftlich mit einem besonderen Formular beantragt werden; zugleich
muss die bzw. der Deutsche an Eides statt versichern, dass sie bzw.
er wahlberechtigt ist. Die Antragsformulare können als Papiervordruck
angefordert werden
  • bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland,
  • beim Bundeswahlleiter unter der Anschrift
Datenerfassung für den Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt,
    Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 Bonn
    Telefon: 49(0)1888/644-8518
    Telefax: 49(0)1888/644-8977
    E-Mail:  bundeswahlleiter-bonn@destatis.de
oder
- bei den Kreiswahlleitern in Deutschland.
  Außerdem stellt der Bundeswahlleiter das Antragsformular auch als
  Download (pdf-Datei) unter
www.bundeswahlleiter.de
im Bereich "Service für Auslandsdeutsche" zur Verfügung. Das
Antragsformular muss dann vom Antragsteller ausgedruckt und -
persönlich unterschrieben - nach Deutschland an die zuständige
Gemeindebehörde geschickt werden.
Ein solcher Antrag ist nur dann nicht erforderlich, wenn der
Betreffende noch bei einem Einwohnermeldeamt in Deutschland gemeldet
ist.
Wer auf diese Weise in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde,
erhält ohne weitere Anforderung - frühestens einen Monat vor dem
Wahltag - die für die Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen
(Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag und
Merkblatt über die Briefwahl) übersandt. Die Briefwahlunterlagen
müssen am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr bei der auf dem
Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingegangen sein.
Weitere Auskünfte erteilt: Heinz Christoph Herbertz,
Telefon: (0611) 75-2345,
E-Mail:  bundeswahlleiter@destatis.de
ots-Originaltext
Statistisches Bundesamt

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
Email: presse@destatis.de

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