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Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis

Wiesbaden (ots)

Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, kann bei der Bundestagswahl am 22.
September 2002 grundsätzlich nur derjenige wählen, der in einem 
Wählerverzeichnis eingetragen ist. Von Amts wegen werden alle 
Wahlberechtigten, die am 35. Tag vor der Wahl, also am 18. August 
2002, bei der Meldebehörde der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet 
waren, dort in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die 
Wahlberechtigten erhalten dann von ihrer Gemeindebehörde spätestens 
bis zum 1. September 2002 eine Wahlbenachrichtigungskarte, auf der 
auch vermerkt ist, in welchem Wahllokal sie am 22. September 2002 
ihre Stimme abgeben können.
Die Wählerverzeichnisse werden bei den Gemeindebehörden fünf Tage, 
und zwar in der Zeit vom 2. bis 6. September 2002 für Wahlberechtigte 
zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wer bis zum 1. September 2002 noch 
keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat und der Auffassung ist, 
dennoch wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich mit dem 
Wahlamt am Ort seiner Hauptwohnung in Verbindung setzen, damit eine 
Nachprüfung erfolgen kann.
Weitere Auskünfte erteilt: Karl Weichs, 
Telefon: (0611) 75-2945,
E-Mail:  bundeswahlleiter@destatis.de
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