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Statistisches Bundesamt

Armutsgefährdung in den Bundesländern unterschiedlich

Wiesbaden (ots)

Die Armutsgefährdungsquote ist in Deutschland in
den Bundesländern unterschiedlich. Gemäß der Definition der 
Europäischen Union ist die Armutsgefährdungsquote der Anteil der 
Personen, die mit weniger als 60% des mittleren Einkommens (Median) 
der Bevölkerung auskommen müssen. Während in Mecklenburg-Vorpommern 
knapp ein Viertel (24,3%) und in Sachsen-Anhalt gut ein Fünftel 
(21,5%) der Bevölkerung weniger als 60% des mittleren Einkommens in 
Deutschland zur Verfügung hat, trifft dies in den südlichen 
Bundesländern Baden-Württemberg (10,0%) und Bayern (11,0%) nur auf 
rund ein Zehntel zu. Dies geht aus Berechnungen des Mikrozensus für 
das Jahr 2007 hervor, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und
der Länder im Rahmen des Projekts "Sozialberichterstattung der 
amtlichen Statistik" erstmals durchgeführt wurden.
Die Armutsgefährdungsquote betrug nach diesen Berechnungen im Jahr
2007 in Deutschland insgesamt 14,3%. Dabei gibt es insbesondere 
zwischen Ost und West deutliche Unterschiede: Während in den neuen 
Ländern (einschließlich Berlin) 19,5% der Bevölkerung armutsgefährdet
waren, lag die Quote im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) mit 12,9%
deutlich niedriger. Die Armutsgefährdungsquote war im Osten in nahezu
allen Altersgruppen höher als im Westen. Lediglich die Altersgruppe 
der ab 65-Jährigen wies mit 9,3% im Osten eine geringere Quote auf 
als im Westen mit 11,9%. Während die Armutsgefährdungsquote der 
weiblichen Personen im Westen mit 13,5% höher lag als bei den 
männlichen Personen (12,2%), waren im Osten keine 
geschlechtsspezifischen Differenzen festzustellen (für Frauen und 
Männer jeweils 19,5%).
Besonders von Armut bedroht sind erwerbslose Personen sowie 
Alleinerziehende und deren Kinder. Auch hier sind im Ländervergleich 
jedoch erhebliche Unterschiede festzustellen: Während die 
Armutsgefährdungsquote der Erwerbslosen in Baden-Württemberg mit 
40,3% im Jahr 2007 den niedrigsten Wert aufwies, waren in 
Sachsen-Anhalt zwei Drittel aller Erwerbslosen (66,0%) 
armutsgefährdet. Bei den Personen in Alleinerziehenden-Haushalten 
waren die niedrigsten Quoten in den Stadtstaaten Berlin (28,6%) und 
Hamburg (29,6%) festzustellen; die höchste Quote wies auch hier 
Sachsen-Anhalt mit 53,7% auf.
Grundlage der Berechnungen der oben genannten 
Armutsgefährdungsquoten ist die Armutsgefährdungsschwelle auf 
Bundesebene. Diese wird anhand des mittleren Einkommens im gesamten 
Bundesgebiet (Bundesmedian) errechnet. Den so ermittelten 
Armutsgefährdungsquoten für Bund und Länder liegt somit eine 
einheitliche Armutsgefährdungsschwelle zugrunde.
Eine ergänzende Perspektive ergibt sich, wenn für die Berechnung 
nicht der Bundesmedian, sondern die jeweiligen regionalen 
Armutsgefährdungsschwellen zugrunde gelegt werden. Diese werden dann 
anhand des mittleren Einkommens des jeweiligen Bundeslandes 
(Landesmedian) errechnet. Aus dieser Perspektive fallen die 
Unterschiede zwischen den Armutsgefährdungsquoten in den 
Bundesländern deutlich geringer aus. Bei den aus dieser "regionalen 
Perspektive" ermittelten Armutsgefährdungsquoten wiesen im Jahr 2007 
Hamburg (16,8%) und Bremen (15,2%) die höchsten, Thüringen (12,9%) 
und Baden-Württemberg (13,0%) die niedrigsten Werte auf.
Methodische Hinweise:
Die im Rahmen dieser Pressemitteilung präsentierten Indikatoren zur 
Einkommensarmut und -verteilung für Bund und Länder wurden auf der 
Grundlage des Mikrozensus berechnet. Der Mikrozensus ist die größte 
jährliche Haushaltsbefragung in Europa; er bietet aufgrund seiner 
Stichprobengröße die Möglichkeit, für alle Bundesländer verlässliche 
Indikatoren zu berechnen.
Für die Berechnung von Armutsgefährdungsquoten kommen 
grundsätzlich mehrere Datenquellen der amtlichen Statistik in 
Betracht. Auf europäischer Ebene und auf Bundesebene (insbesondere im
Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung) wird zur Berechnung
von Indikatoren, die die Einkommensarmut und -verteilung betreffen, 
die Statistik "Leben in Europa" (EU-SILC) als Datengrundlage 
herangezogen. Für die Darstellung vergleichbarer Indikatoren auf 
Ebene der Bundesländer kann EU-SILC jedoch nicht verwendet werden, da
die Stichprobe nicht groß genug ist, um auch für kleinere 
Bundesländer die entsprechenden Indikatoren auszuweisen.
Zu beachten ist, dass sich Mikrozensus und EU-SILC sowohl 
hinsichtlich des zugrundeliegenden Einkommenskonzepts und der 
Einkommenserfassung als auch hinsichtlich des Stichprobendesigns 
unterscheiden.
Diese und weitere umfangreiche Daten zu Armuts- und 
Sozialindikatoren, detaillierte methodische Erläuterungen zu den für 
die Sozialberichterstattung relevanten Datenquellen und den 
angewandten Berechnungsverfahren sowie Hinweise zu Ansprechpartnern 
und weiteren Informationsquellen finden Sie im Internet-Angebot der 
Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Dieses neue 
Informationsangebot, das im Rahmen des Projekts 
"Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik" nunmehr regelmäßig 
aktualisiert und weiterentwickelt werden soll, steht im 
Statistik-Portal unter folgendem Link zur Verfügung: 
www.amtliche-sozialberichterstattung.de
Eine Übersicht über die Armutsgefährdungsquoten im Jahr 2007 auf 
Länderebene - sowohl auf Basis des Bundes- als auch auf Basis des 
jeweiligen Landesmedians - bietet die nachstehende Tabelle.
Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung 
unter www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Bettina Mertel,
Telefon: (0611) 75-8705,
E-Mail:  sozialhilfe@destatis.de

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

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