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Statistisches Bundesamt

Wertsicherungsklauseln: Wenn die Inflationsrate die Miete beeinflusst

Wiesbaden (ots)

Vergangene Woche veröffentlichte das
Statistische Bundesamt (Destatis) die Inflationsrate für März 2008. 
Mit 3,1% ist diese derzeit vergleichsweise hoch. Dies spürt der 
Verbraucher nicht nur beim Einkaufen. Auch Vertragspartner, die 
langfristige Geldzahlungen an einen Verbraucherpreisindex gebunden 
haben, sind von der Teuerung betroffen - wenn etwa die Miete wieder 
einmal angepasst werden soll.
Wertsicherungsklauseln (auch: Preisgleitklauseln) sind weit 
verbreitete vertragliche Vereinbarungen, wie sie zum Beispiel in 
Miet-, Pacht- oder Pensionsverträgen vorkommen können. Etwa 10 000 
Anfragen erhalten allein die Preisstatistiker jährlich zum Thema 
Wertsicherungsklauseln. Vor kurzem wurden die Serviceleistungen für 
Nutzer von Wertsicherungsklauseln aktualisiert und erweitert. Diese 
sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden unter
www.destatis.de, Pfad: Preise --> Verbraucherpreise --> 
Wertsicherungklauseln.
Eine interaktive Rechenhilfe bietet eine komfortable rechnerische 
Hilfestellung bei der Anpassung von Wertsicherungsklauseln. Mehr als 
100 000 Zugriffe auf diese Rechenhilfe wurden allein im Jahr 2007 
registriert. Das Programm wurde vor kurzem um die Zusatzfunktion 
erweitert, dass Veränderungsraten für Kalendermonate und -jahre mit 
flexiblen Anfangs- und Endzeitpunkten berechnet werden können. 
Darüber hinaus steht eine ausführliche Anleitung zur Verfügung. Als 
weitere Serviceleistung - gegen Kostenerstattung in Höhe von 30,- 
Euro - besteht die Möglichkeit, dass das Statistische Bundesamt die 
Anpassungsberechnung durchführt.
Anlass für die Bereitstellung dieser umfangreichen Hilfestellungen
war der Wegfall von Verbraucherpreisindizes für spezielle 
Haushaltstypen und getrennter Indizes für Ost- und Westdeutschland im
Jahr 2003, die sehr häufig für Wertsicherungsklauseln verwendet 
wurden. Mit diesem Wegfall wurde der Umstieg auf den 
Verbraucherpreisindex für Deutschland erforderlich, der zum Teil mit 
aufwändigen Berechnungen verbunden sein kann.
Ein Großteil der zum Thema Wertsicherungsklauseln anfragenden 
Nutzer benötigt Hilfe bei Berechnungen für sogenannte 
Punkteregelungen. In diesen aus statistischer Sicht problematischen 
Klauseln ist der Anpassungszeitpunkt durch eine festgelegte 
Veränderung in Punkten oder Prozentpunkten definiert. Das 
Statistische Bundesamt empfiehlt die Verwendung der besser 
nachvollziehbaren Prozentregelungen. Erläuterungen und Empfehlungen 
für Nutzer von Punkteregelungen ergänzen seit dem 22. April 2008 die 
Serviceleistungen in Form eines Merkblattes.
Alle Unterlagen können auch unter der Telefonnummer 0611/75-3777 
angefordert werden, falls kein Internet-Zugang zur Verfügung stehen 
sollte.
Weitere Auskünfte erhalten Sie über unsere Service-Nummer,
Telefon: (0611) 75-3777,
E-Mail:  verbraucherpreisindex@destatis.de
oder www.destatis.de/kontakt

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

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