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TÜV Rheinland AG

TÜV Rheinland: Nach dem Urlaub Wasser laufen lassen
Leitungswasserqualität in Deutschland sehr gut
Duschkopf und Armaturen regelmäßig entkalken
Hygieneroutinen gegen Bakterienwachstum

Köln (ots)

Das Leitungswasser in Deutschland gilt als das sauberste Wasser weltweit und eignet sich in der Regel bedenkenlos zum Trinken und Waschen. Dafür sorgen die strengen Richtlinien der Trinkwasserverordnung. Dennoch können sich im Trinkwasser Bakterien wiederfinden. Denn die Wasserversorger garantieren die Qualität des Wassers nur bis zum jeweiligen Hausanschluss. Ab dem hauseigenen Wasserzähler ist der Eigentümer für die Wasserinstallation und Wasserqualität verantwortlich.

Duschkopf und Wasserhahndüsen regelmäßig entkalken

"Vor allem in verkalkten oder verschmutzten Rohrleitungen können sich gesundheitsgefährdende Mikroorganismen wie zum Beispiel Legionellen oder E-coli-Bakterien vermehren und zur gesundheitlichen Gefahr werden", erklärt Dr. Julia Wassermann, Laborleiterin für Mikrobiologie und Hygiene bei TÜV Rheinland. Für den Haushalt bedeutet das: Wurde eine Wasserarmatur länger als drei Tage nicht genutzt, beispielsweise nach einem Urlaub, sollte das noch in der Leitung befindliche Wasser erst ablaufen und nicht mehr als Trinkwasser verwendet werden. "Um Bakterienwachstum zu vermeiden, sollte kaltes Wasser mit einer Wassertemperatur von unter 25 Grad Celsius und warmes Wasser mit einer Temperatur von 60 Grad aus der Leitung fließen", empfiehlt die Expertin. Für eine bessere Wasserhygiene im Haushalt ist es zudem ratsam, Duschschlauch und -kopf sowie die Düsen am Wasserhahnauslauf, die sogenannten Perlatoren, mindestens einmal im Jahr zu entkalken oder - im Falle starker Verschmutzung - auszutauschen. Denn Kalk kann ein Nährboden für schädliche Mikroorganismen im Wasser sein.

Regelmäßige Kontrollen

In öffentlichen Gebäuden wird die Trinkwasserqualität gemäß Trinkwasserverordnung einmal im Jahr überprüft, in gewerblich genutzten Immobilien mit Warmwasserversorgung alle drei Jahre. Zu jeder Zeit haben Vermieter gegenüber den Mietern Informationspflicht zur Wasserqualität im Haus. Durchgeführt werden die Kontrollen von akkreditierten Trinkwasseruntersuchungsstellen wie beispielsweise TÜV Rheinland.

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