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ARD begrüßt Verfassungsbeschwerde des ZDF

Köln (ots)

Der ARD-Vorsitzende Dr. Thomas Gruber begrüßt die
Entscheidung des ZDF von heute (6.3.06), Verfassungsbeschwerde gegen 
das Zustandekommen des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages 
einzulegen. Dass sich das ZDF, so Gruber, ebenso wie die ARD im 
Oktober 2005, nun auch zum Gang nach Karlsruhe entschlossen habe, sei
ein wichtiger Schritt, der zur Klärung einer der bedeutsamsten 
Grundsatzfragen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in 
Deutschland beitragen werde.
Der ARD-Vorsitzende:
"Es geht um den Grundwert der Unabhängigkeit des 
öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Kernpunkt der Auseinandersetzung 
ist nicht das konkrete Finanzvolumen, das der ARD für die Erfüllung 
ihrer Aufgaben fehlt, nachdem sich die Politik über die Empfehlung 
der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der 
Rundfunkanstalten (KEF) hinweggesetzt hat. Für die ARD steht im 
Vordergrund, dass angesichts der grundsätzlichen Bedeutung, die der 
Integrität des Gebührenfestsetzungsverfahrens zukommt, Klarheit und 
Rechtssicherheit hergestellt werden muss. Darüber hinaus geht es der 
ARD um die Sicherung der Staatsfreiheit des öffentlich-rechtlichen 
Rundfunks. Auch vor dem Hintergrund der laufenden Diskussion mit der 
EU-Kommission wollen wir hier jedes mögliche Missverständnis von 
vornherein ausschließen. Mehr Rechtsklarheit liegt im Interesse aller
Beteiligten. Diese jetzt zusammen mit dem ZDF feststellen zu lassen, 
stärkt die Position der Öffentlich-Rechtlichen insgesamt."
Rückfragen an:
ARD-Pressestelle (BR)
Rundfunkplatz 1
80335 München
Tel: 089 / 5900 2176
Fax: 089 / 5900 3366
E-Mail:  pressestelle@ard.de

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