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Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD: Medienpolitik der EU muss Rundfunkordnungen der Mitgliedstaaten und internationale Verpflichtungen achten

Köln (ots)

Die Gremienvorsitzenden der ARD begrüßen die
Entscheidung des Europäischen Parlaments, Dienstleistungen des 
audiovisuellen Sektors, insbesondere des Rundfunks, aus dem 
Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie auszunehmen. Dies 
entspricht der besonderen Aufgabe des öffentlich-rechtlichen 
Rundfunks zur Sicherung der Meinungsvielfalt und kulturellen 
Identität, dessen Unabdingbarkeit zum Schutz der kulturellen Vielfalt
in einer globalisierten Welt vom Europarat und der UNESCO 
ausdrücklich festgehalten worden ist (Res. des Europarates v. 
10./11.3.05; UNESCO-Konvention v. 20.10.05).
In diesem Sinne befürworten die Gremienvorsitzenden den Vorschlag 
der EU-Kommission zur Änderung der Fernsehrichtlinie in eine 
"Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste", mit welcher gleiche 
audiovisuelle Inhalte unabhängig vom Verbreitungsweg gleich geregelt 
werden sollen. Die Gremienvorsitzenden unterstützen das wichtige 
Bemühen, eine zukunftssichere Gestaltung für das Multimediazeitalter 
zu finden, und bitten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments 
und die verantwortlichen deutschen Medienpolitiker, bei den 
Beratungen der Kommissionsvorlage folgende Gesichtspunkte zu 
berücksichtigen:
1. Die Zulassung von Product Placement verstößt gegen den Schutz 
der Verbraucher vor Irreführung und beeinträchtigt die Unabhängigkeit
der Medien. Durch die bloße Kennzeichnung wird beides nicht 
ausgeschlossen, eine Abgrenzung gegenüber Themenplacement ist kaum 
möglich. Die Glaubwürdigkeit des Mediums Fernsehen sollte nicht 
leichtfertig zugunsten rein ökonomischer Interessen verspielt werden.
2. Das deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunksystem basiert auf 
der Garantie eines freien Informationszugangs der Bürger und einer 
pluralen Gesellschaft. Dies spiegelt sich in der binnenpluralen 
Kontrolle durch unabhängige Vertreter aus Politik, Wirtschaft und 
Gesellschaft. Die Gremienvorsitzenden gehen davon aus, dass Artikel 
23 b des Richtlinienentwurfs ("Unabhängigkeit der nationalen 
Regulierungsbehörden") keinen Angriff gegen die deutsche 
Rundfunkordnung und die staatsunabhängige Gremienkontrolle darstellen
soll und bitten um entsprechende Klarstellung.
3. Der endgültige Revisionsvorschlag sollte explizit auf das 
Amsterdamer Protokoll, die Resolution des Europarates zur 
Vielfaltsicherung und die UNESCO-Konvention zum Schutz kultureller 
Vielfalt Bezug nehmen. Nur ein gleichberechtigt an den neuen Medien 
teilhabender öffentlich-rechtlicher Rundfunk kann seiner in den 
erwähnten Stellungnahmen hervorgehobenen Rolle im globalisierten 
Multimediazeitalter gerecht werden und den chancen- und 
diskriminerungsfreien Zugang der Verbraucher zur Information sichern.
Auch hinsichtlich des weiteren Auskunftsersuchen der 
Generaldirektion Wettbewerb vom 10.2.06 zur Finanzierung des 
öffentlich-rechtlichen Rundfunks erinnert die GVK ausdrücklich an den
unter Punkt 3 dargestellten Kontext, in welchem der 
öffentlich-rechtliche Rundfunk nach dem Willen der Mitgliedstaaten 
und der Europäischen Union zu sehen ist. Der EU-Kommission obliegt 
hier allein eine Missbrauchskontrolle. Wie bereits in der 
Stellungnahme der GVK vom 4.4.05 zur Mitteilung der EU-Kommission vom
3.3.05 dargelegt, unterliegt der öffentlich-rechtliche Rundfunk einem
umfassenden Kontrollsystem. Die binnenplurale Kontrolle ist letzthin 
weiter gestärkt worden. Die Gremien werden weiterhin ihrem 
umfassenden Kontrollauftrag in programmlicher und rechtlicher 
Hinsicht gerecht werden und bitten die Generaldirektion, dies 
entsprechend zur Kenntnis zu nehmen.
Rückfragen an:
ARD-Pressestelle (BR)
Rundfunkplatz 1
80335 München
Tel: 089 / 5900 - 2176
Fax: 089 / 5900 - 3366
E-Mail:  pressestelle@ard.de

Original-Content von: ARD Presse, übermittelt durch news aktuell

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