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ARD begrüßt Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts
Von der Tann: Fernseh-Duell mit den realistischen Kanzler-Kandidaten

Köln (ots)

Die ARD begrüßt die Entscheidung des Kölner
Verwaltungs-gerichts, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung der FDP in Sachen Fernsehduell zurückzuweisen. Dabei
bestätigte das Gericht die Auffassung der ARD, dass es sich bei dem
Duell um eine redaktionelle Wahlsendung handelt, die unter den Schutz
der Rundfunkfreiheit fällt.
Auch das Gleichbehandlungsgebot der Parteien sieht das Gericht
nicht als verletzt an.
Dazu ARD-Chefredakteur Hartmann von der Tann: "Unser Vertrauen in
die deutsche Justiz hat sich bestätigt. Für uns war der Fall immer
eindeutig.
Auf dieser Grundlage haben wir auch unsere Programmentscheidungen
getroffen. Das Duell ist den beiden realistischen Kanzler-Kandidaten
Gerhard Schröder und Edmund Stoiber vorbehalten. Eine Benachteiligung
der FDP ist damit nicht verbunden. Guido Westerwelle und seine Partei
werden im journalistischen Gesamtkonzept der Wahlberichterstattung
umfassend zu Wort kommen."
ARD und ZDF bringen "Das Duell" am 8. September von 20.15-21.30
Uhr, Moderation Sabine Christiansen und Maybrit Illner.
Rückfragen: 
ARD-Sprecher Rüdiger Oppers
Tel. 0221-220-1867

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