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12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - ARD-Vorsitzender Raff: Kompromiss mit dem wir leben müssen - Unterhaltung als Auftrag der Grundversorgung auch im Internet anerkannt

Saarbrücken (ots)

Die ARD hat die Beschlüsse der
Ministerpräsidenten zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur 
Kenntnis genommen und beurteilt sie in einer ersten Einschätzung als 
"Kompromiss, mit dem wir leben müssen", so der ARD-Vorsitzende Fritz 
Raff. "Dass sämtliche Telemedien nachträglich einem Drei-Stufen-Test 
unterzogen werden müssen, wird die Gremien mit erheblichem 
Verwaltungsaufwand und die Landesrundfunkanstalten mit enormen Kosten
belasten."
Grundsätzlich positiv sei, dass Unterhaltung als Auftrag des 
öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Teil der   Grundversorgung auch 
im Internet jetzt nicht mehr in Frage stehe.
Zur Regelung der Verweildauer im Netz sagte Raff: "Es erscheint 
uns nach wie vor weder logisch, noch im Sinne der Gebührenzahler 
vertretbar, wenn aufgrund von festgelegten  engen Fristen, die aus 
Sicht des Publikums sinnlos sind, gebührenfinanzierte Angebote zu 
schnell wieder aus dem Netz verschwinden sollen. Das gilt besonders 
für die 24-Stunden-Frist bei Sportereignissen. Hier hat die 
EU-Kommission eigentlich die Tür für den öffentlich-rechtlichen 
Rundfunk viel weiter geöffnet. Dass die Länder uns hier mehr 
einschränken wollen  als die EU-Kommission, bedauern wir. Es geht 
immerhin um den publizistischen Wettbewerb im Dualen System."
Raff kritisierte, dass im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht
trennscharf formuliert sei, was unter "presseähnlichen Angeboten" zu 
verstehen sei. Hier befürchte der ARD-Vorsitzende nach wie vor hohes 
Konfliktpotential, das zu justiristischen Auseinandersetzungen führen
könne.

Pressekontakt:

ARD-Pressestelle
Funkhaus Halberg
66100 Saarbrücken
0681-602-2040
pressestelle@ard.de

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