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GVK für 1:1 Umsetzung des Brüsseler Kompromisses - Volker Giersch: "3-Stufen-Test ist ein taugliches Instrument für die ordnungspolitische Grenzziehung zwischen Öffentlich-rechtlichen und Privaten"

Bonn (ots)

Die Gremienvorsitzenden appellieren an die Länder,
dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in der digitalen Welt 
angemessenen Entwicklungsspielraum einzuräumen, damit er seinem 
Funktionsauftrag weiterhin umfassend gerecht werden kann. Sie halten 
dazu eine 1 zu 1 Umsetzung des Brüssler Kompromisses für den besten 
Weg, die ordnungspolitische Grenze zwischen öffentlich-rechtlichen 
und privaten Anbietern verfassungskonform zu ziehen. Das zentrale 
Element dazu sei der sog. 3-Stufen-Test, mit dem einzelfallbezogen 
der gesellschaftliche Wert eines neuen Angebots geprüft und 
festgestellt werden könne.
Zu dieser Auffassung kamen die Gremienvorsitzenden in ihren 
Sitzungen am 14. und 15. April 08 in Bonn, bei der sie sich mit 
Inhalt und Konsequenzen des derzeitigen Entwurfs zum 12. RÄStV 
(26.3.08) auseinandergesetzt haben.
Den Rahmen, den der derzeitige Entwurf für den 
Öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorsieht, halten sie für deutlich zu 
eng. Volker Giersch: "Wenn dieser Staatsvertrag Rechtskraft erlangen 
würde, müsste ein Großteil der bestehenden Angebote trotz hohen 
gesellschaftlichen Wertes aus dem Online-Angebot entfernt werden. Das
kann und darf nicht sein."
Davon betroffen wären beispielsweise alle Online-Dossiers zu den 
ARD-Themenwochen, zum Schiller-Jahr oder den US-Vorwahlen. Aus Sicht 
der GVK müssten  diese und andere Inhalte und Sendungen mit hohem 
gesellschaftlichem Wert - wie z.B.  Sendungen zur beruflichen 
Orientierung oder aus dem Bereich der Wissenschaft - unentgeltlich 
für jedermann im Internet zugänglich sein. "Aus unserer Sicht ist das
ein wichtiger Beitrag zur Wissensgesellschaft und zur individuellen 
Aus- und Fortbildung."
Übergeordnetes Ziel der staatlichen Beauftragung müsse eine 
möglichst hohe publizistische Vielfalt und die Schaffung eines hohen 
gesellschaftlichen Wertes sein. In diesem Sinne sollte auch der 
Funktionsauftrag im Staatsvertrag formuliert werden.
Der gesetzlich fixierte Rahmen müsse dann durch 
Selbstverpflichtungen der Rundfunkanstalten weiter konkretisiert und 
zu begrenzt werden. Auf diesem Wege sei der Brüsseler Kompromiss zur 
Beilegung des Beihilfeverfahrens vollständig und verfassungskonform 
umsetzbar.
So könnte man für den Bereich der Telemedien auf fünf Ebenen zu 
der von Brüssel geforderten klar abgrenzbaren und nachvollziehbaren 
Auftragsfestlegung kommen:
1. Staatsvertragliche Beauftragung mit Zielvorgaben
2. Richtlinien und programmliche Leitlinien (von den Gremien zu 
genehmigen)
3. Telemedienkonzept (von den Gremien zu genehmigen)
4. Verweildauerkonzept (von den Gremien zu genehmigen)
5. Drei-Stufen-Test bei neuen oder wesentlich veränderten Angeboten 
(von den Gremien zu genehmigen).
Dem 3-Stufen-Test komme dabei besondere Bedeutung zu, weil der 
gesellschaftliche Wert eines Angebotes nur im konkreten Einzelfall 
beurteilt werden könne.  "Für diese Aufgabe sind die Gremien schon 
aufgrund ihrer pluralen Zusammensetzung in besonderer Weise geeignet.
Als Gesellschaftsvertreter sehen sie sich hierauf auch verpflichtet."
Die Gremien werden ihren Beitrag im Rahmen der 
Genehmigungsverfahren verantwortungsvoll und kompetent wahrnehmen - 
auch unter Inanspruchnahme externer Expertise, wie zu den Fragen der 
marktlichen Auswirkungen eines neuen Angebotes. Die GVK sieht den 
3-Stufen-Test als Chance und Herausforderung, zu zeigen, dass die 
binnenplurale Gremienkontrolle auch für den Bereich der 
ordnungspolitischen Grenzziehung zwischen Öffentlich-Rechtlichen und 
Privaten geeignet ist.

Pressekontakt:

ARD-Pressestelle
Funkhaus Halberg
66100 Saarbrücken
0681-602-2040
pressestelle@ard.de

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