Hamburg (ots) -
bpa begrüßt Flexibilisierung im Sinne der Pflegebedürftigen und
ihrer Angehörigen als Schritt in die richtige Richtung
Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer hat ihren im Februar
unterbreiteten Vorschlag zu einer besseren Versorgung Demenzkranker
modifiziert.
Zusätzliche Leistung
Der Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass
Demenzkranke einmal wöchentlich Tages- oder Nachtpflege in Anspruch
nehmen können. Die Tages- oder Nachtpflege soll als zusätzliche
Leistung gewährt werden, ohne dass die Kosten dafür auf das
Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen angerechnet werden. Diese
Leistungserweiterung wird die Pflegekassen voraussichtlich etwa 500
Millionen Mark pro Jahr kosten.
Änderungsvorschlag der Ministerin
Jetzt soll die zeitliche Inanspruchnahme der Tagespflege
flexibilisiert werden. Dabei wird es den Pflegebedürftigen und ihren
Angehörigen anheim gestellt, ob Demenzkranke eine Einrichtung der
Tagespflege regelmäßig einmal einen ganzen Tag pro Woche oder zwei
halbe Tage pro Woche oder im Monat vier Tage am Stück in Anspruch
nehmen.
Der bpa hält diesen Vorschlag für grundsätzlich richtig. Bernd
Tews, Geschäftsführer des bpa stellt dazu fest:
"Die jetzt vorgestellten Änderungen greifen die Anregungen des bpa
auf. Wir begrüßen daher diesen Vorschlag als Schritt in die richtige
Richtung und möchten darüber hinaus mit Nachdruck die Ministerin
darin unterstützen, die Tagespflegeversorgung und die ambulante
Pflege zu ergänzen.
Durch die unvollständige Teilkaskoabsicherung der sozialen
Pflegeversicherung ist die Versorgung und Betreuung von Demenzkranken
bisher nicht ausreichend gesichert und bleibt eine Aufgabe, der sich
die Politik weiterhin stellen muss. Aber angesichts der mittlerweile
auch bei den Pflegekassen angespannten Finanzsituation und der
angestrebten Beitragsstabilität trägt der Vorschlag dazu bei, die
dringend erforderliche Verbesserung bei der Versorgung Demenzkranker
voranzutreiben und kann helfen, pflegende Angehörige, die sich
oftmals aufopferungsvoll um ihre Nächsten kümmern, nachhaltig zu
entlasten.
Damit verbunden sein muss allerdings die Wahlmöglichkeit des
Pflegebedürftigen bzw. der Angehörigen, ob die Leistung in der
Tagespflege oder aber durch einen Pflegedienst in der Häuslichkeit
erbracht wird.
Unabhängig davon sind in Zukunft dringend weitere Maßnahmen
erforderlich, damit die Versorgung von verwirrten alten Menschen
angemessen gewährleistet werden kann. Die Entlastung der pflegenden
Angehörigen durch Pflegekräfte muss dabei besondere Berücksichtigung
finden."
ots Originaltext: bpa
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Für Rückfragen: Bernd Tews, Telefon: 040 - 25 17 81 53.
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