Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Urlaubszeit ist Knöllchenzeit: Strafzettel aus dem EU-Ausland
Nicht nur für zu schnelles Fahren müssen Urlauber tief in die Tasche greifen, sondern auch für Verletzungen der Mautpflicht oder das Befahren einer verkehrsberuhigten Zone ohne die entsprechende Erlaubnis. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erklärt, worauf Sie bei der Fahrt in ein anderes EU-Land achten sollten. Denn häufig ist es einfach nur die fehlende Kenntnis der örtlichen Regelungen, die die Fahrerinnen und Fahrer in unangenehme Situationen bringt.
So gibt es in Italien auf der Autobahn „ Austostrada Pedemontana“ keine Mautstellen mehr. Die Fahrzeuge werden elektronisch erfasst. Bezahlt wird unter anderem per kostenloser App oder online. Die Maut muss binnen 14 Tagen entrichtet sein, da sonst ein Mahn- und Inkassoverfahren droht.
Darüber hinaus gibt es im historischen Zentrum vieler italienischer Städte wie beispielsweise Florenz, Pisa oder Rom verkehrsberuhigte Zonen, sogenannte „ zone a traffico limitato“. Hier ist die Ein- und Durchfahrt zu bestimmten Uhrzeiten untersagt. Die Überwachung erfolgt per Video. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von mindestens 87 Euro rechnen. Tipp: Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Hotelier oder Vermieter und fragen sie ihn, ob die Unterkunft in einer solchen Zone liegt. Denn sie können für ihre Gäste eine Zufahrtsgenehmigung beantragen.
Auch in Schweden wird eine City-Maut erhoben, beispielsweise in Stockholm und Göteborg, und zwar automatisch, sobald man die Kontrollstation passiert. Die Rechnung wird der Fahrzeughalterin oder dem Fahrzeughalter per Post zugestellt. Wer nicht pünktlich bezahlt, muss mit einem Versäumniszuschlag von 50 Euro rechnen, auch wenn der Brief nicht rechtzeitig ankam.
Doch manchmal geraten Fahrerinnen und Fahrer auch ohne eigenes Zutun in Schwierigkeiten. So hatte ein Wohnmobilfahrer nach Vorlage des Fahrzeugscheins von der Verkaufsstelle eine falsche Online-Vignette für Ungarn erhalten. Das Wohnmobil wurde elektronisch erfasst. Der Fahrer erhielt ein Mahnschreiben inklusive Gebühren. Und da er auch noch mehrfach erfasst wurde, ist nun eine Strafe von 500 Euro fällig.
Tipps für eine gute Fahrt in den Osterurlaub:
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die bestehenden Regelungen im Ausland. Dazu können Sie zum Beispiel die Web-App des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland nutzen. Hier finden Sie nicht nur einen Überblick über die Mautsysteme, sondern auch über die verschiedenen Umweltzonen.
- Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Sie die Mautgebühren vor Ort oder in bar bezahlen können.
- Wenn Ihnen ein Strafzettel ins Haus flattert, sollten Sie diesen nicht ignorieren. Denn die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden aus einem anderen EU-Land ist ab einem Betrag von 70 Euro durch das Bundesamt für Justiz möglich.
- Wenn Sie den Bußgeldbescheid für ungerechtfertigt halten, suchen Sie Rat, z. B. bei Ihrem Automobilclub oder beim Bundesamt für Justiz.
- Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland: Strafzettel aus dem Ausland und Verkehrsberuhigte Zonen in Italien.
Für Interview-Anfragen steht Ihnen Karolina Wojtal, Co-Leiterin EVZ Deutschland & Pressesprecherin, gerne zur Verfügung. Mail: : wojtal@evz.de; Tel.: 07851 / 991 48 33
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