PM - Allgemeinverfügung wird angepasst
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Allgemeinverfügung wird verlängert
Geregelt wird die Testpflicht von Beschäftigten bestimmter Einrichtungen
- Anpassung an die Regelungen des Freistaats zur Testung von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen
- Testpflicht für Beschäftigte in der Kinderbetreuung und Pflege nach Urlaub bleibt bestehen
In der von der Stadt am 2. September 2021 auf infektionsschutzrechtlicher Grundlage erlassenen Allgemeinverfügung wird die Testpflicht von Beschäftigten bestimmter Einrichtungen zur Kinderbetreuung sowie von Pflegeeinrichtungen und -diensten geregelt. Diese Verfügung wird mit der heutigen Allgemeinverfügung vom 7. Oktober 2021 an die zwischenzeitlich erfolgte Regelung in der 14. BayIfSMV angepasst und bis Freitag 5. November 2021 verlängert.
Weitere Informationen siehe im Anhang unten.
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