DSK-BIG Projekt- und Stadtentwicklung
Weg frei für Neubaugebiet in Neumünster Faldera
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Weg frei für Neubaugebiet in Neumünster Faldera
- Ratsversammlung der Stadt Neumünster fasst Satzungsbeschluss für Neubaugebiet im Stadtteil Faldera
- Bis zu 85 neue Wohneinheiten werden klimafreundlich mit Strom- und Wärme versorgt
- Anforderungen für Effizienzhaus 40 EE Standard werden erfüllt
Anbei erhalten Sie eine Pressemitteilung zu den Veränderungen in der Unternehmensstruktur der DSK-BIG.
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Weg frei für Neubaugebiet in Neumünster Faldera
Kronshagen/Neumünster, 22. Dezember 2021 – Am 14. Dezember 2021 hat die Ratsversammlung der Stadt Neumünster den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 185 „Niebüller Straße/Schwarzer Weg“ gefasst. Auf der rund 2,5 Hektar großen Fläche plant die LEG Entwicklung GmbH (LEG) – ein Unternehmen der DSK-BIG – ein Wohngebiet mit bis zu 85 Wohneinheiten in unterschiedlichen Wohnformen. Es werden Reihen- und Doppelhäuser und freistehende Einfamilienhäuser sowie Geschosswohnungsbau entstehen.
Die LEG plant als Grundstückseigentümerin gemeinsam mit der GDB Infra GmbH (GDB) – einer gemeinsamen Gesellschaft der DSK-BIG und der GETEC Wärme & Effizienz GmbH (GETEC) – die Wärmeversorgung in dem Neubaugebiet mit einer effizienten Wärmeerzeugung und einem neuen Wärmenetz auf die Realisierung klimafreundlicher Gebäude im Effizienzhaus 40 EE Standard auszurichten. Dabei garantiert GDB der LEG einen Primärenergiefaktor gemäß GEG in Höhe von 0,24 und CO2-Emissionen in Höhe von 0g CO2/kWh. Damit werden die Anforderungen der EE-Klassifizierung gemäß der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude erfüllt. Dahinter steht eine durch den Einsatz von Biomethan betriebene, hocheffiziente KWK-Anlage. Die geplante Wärmeversorgung soll in einem der geplanten Mehrfamilienhäuser errichtet werden und wird sämtliche Gebäude im Neubaugebiet mit Wärme versorgen.
Dr. Marc Weinstock, Geschäftsführender Gesellschafter der DSK-BIG: „Wir freuen uns auf die Umsetzung unserer ersten eigenwirtschaftlichen Flächenentwicklung in Neumünster. Der Satzungsbeschluss macht den Weg frei für die Erschließungsarbeiten. Unser Zeitplan sieht die Übergabe baureifer Grundstücke Ende 2022 vor.“
Michael Lowak, CEO der GETEC Wärme & Effizienz GmbH: „Wir haben bereits vor Beginn der Bauleitplanung gemeinsam mit DSK-BIG eine nahezu klimaneutrale Wärmeversorgung für dieses Quartier vorgesehen. Damit haben wir auch bei diesem Projekt frühzeitig die Weichen für unseren Beitrag zum Klimaschutz gestellt.“
Bei der Wärmeversorgung wird konsequent auf fossile Brennstoffe verzichtet. DSK-BIG und GETEC haben bereits im „Dünenpark“ in List auf Sylt und im „Pioneer Park“ in Hanau eine klimafreundliche Strom- und Wärmeversorgung geplant und umgesetzt.
Über die DSK-BIG
Die DSK-BIG Projekt- und Stadtentwicklung ist Experte in der Projekt- und Flächenentwicklung und einer der größten deutschen Stadtentwickler. Ihre Partner sind Städte und Kommunen, Banken sowie private und institutionelle Investoren. Die DSK-BIG entwickelt Städte, Flächen und Quartiere, schafft Wohnraum für alle Alters- und Einkommensklassen – nachhaltig, sozial und innovativ. Seit über 70 Jahren und mit 270 Mitarbeitern an acht Standorten.
Pressekontakt:
DSK-BIG
Isabell Bernstein
Referentin der Geschäftsführung
Eckernförder Straße 212
24119 Kronshagen
Telefon 0431 5468-254
Mobil 0151 18802648
BIG BAU Investitionsgesellschaft mbH - ein Unternehmen der DSK-BIG Eckernförder Straße 212, 24119 Kronshagen Handelsregister: Amtsgericht Kiel, HRB 801 Geschäftsführung: Dr. Marc Weinstock (Geschäftsführender Gesellschafter), Rainer Wittmann, Milena Tusz Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Jürgen Gehb Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier. Diese Nachricht kann vertrauliche Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der in der Nachricht angegebene Adressat sind, darf diese Nachricht nicht kopiert oder an Dritte weitergeleitet werden. In einem solchen Fall vernichten Sie bitte die Nachricht und informieren Sie den Absender. In dieser Nachricht enthaltene Informationen, die nicht im Zusammenhang mit einer offiziellen Geschäftstätigkeit zwischen Absender und Empfänger stehen, gelten als nicht erteilt. Rechte aus solchen Informationen können nicht geltend gemacht werden.