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Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei für jeden Arbeitnehmer

Berlin / Essen (ots)

Die gestiegenen Lebenshaltungskosten machen sich in allen Bereichen bemerkbar. Deutschland verzeichnet mittlerweile eine Rekordinflation von 10 Prozent. Normale Lohnsteigerungen können dies kaum kompensieren, da von jedem zusätzlichen Euro meist nur die Hälfte tatsächlich beim Arbeitnehmer ankommt. Anders sieht es aus, wenn Vergütungen ohne Abzüge vereinnahmt werden können. Mit der Inflationsausgleichsprämie als Teil des dritten Entlastungspakets wird dies durch die Bundesregierung wie schon bei der Corona-Prämie erneut ermöglicht. "Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter in den nächsten Monaten mit insgesamt bis zu 3.000 Euro finanziell unterstützen", erklärt Rechtsanwalt und Steuerberater Dietrich Loll, Leiter der ETL SteuerRecht Berlin.

Die Inflationsrate in Deutschland hat im September 2022 den höchsten Stand der deutschen Nachkriegsgeschichte erreicht und ein Ende der Fahnenstange scheint vorerst nicht in Sicht. Auch die Bemühungen der Bundesregierung, mit den diversen Mindestlohnerhöhungen - zuletzt zum 1. Oktober 2022 auf nunmehr 12 Euro pro Stunde - für eine gerechtere Entlohnung zu sorgen, helfen nur bedingt, denn je nach Steuerklasse fließt ein erheblicher Teil des Gehalts in Steuern und Sozialabgaben.

Anders bei der aktuell von der Bundesregierung beschlossenen Inflationsausgleichsprämie. Diese können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in Höhe von bis zu 3.000 Euro völlig steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren und die finanzielle Belastung dadurch zumindest punktuell etwas abfedern. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie die Inflationsausgleichsprämie brutto für netto vereinnahmen können. Auch für den Arbeitgeber selbst fallen keine Lohnnebenkosten an. Bei einkommensabhängigen Sozialleistungen wird die Inflationsausgleichsprämie nicht als Einkommen angerechnet.

Begünstigt sind alle Bar- und Sachleistungen, die nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung und bis zum 31. Dezember 2024 gewährt werden. Analog zur Corona-Prämie können dabei die maximal 3.000 Euro in einem Betrag oder auch in mehreren Teilbeträgen gezahlt werden. Der Gesetzentwurf sieht keine Begrenzung auf das erste Dienstverhältnis oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen vor. "Damit kann die Inflationsausgleichsprämie auch an Arbeitnehmer in einem Zweitjob, an geringfügig beschäftigte Mini-Jobber, an Teilzeitbeschäftigte und auch an Gesellschafter-Geschäftsführer steuerfrei gezahlt werden", erläutert Rechtsanwalt und Steuerberater Dietrich Loll. "Bei Zahlungen an nahe Angehörige und Gesellschafter-Geschäftsführer ist aber wie immer der Fremdvergleichsgrundsatz zu beachten und daher besondere Sorgfalt geboten."

Voraussetzung für die Steuerbegünstigung ist, dass die Zahlungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet, der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt, die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt und bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird.

Wenn die Zusätzlichkeitskriterien verletzt werden, sind die Zahlungen der Lohnsteuer zu unterwerfen und anfallende Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. "Das kann Arbeitgeber finanziell stark belasten, da Verstöße meist erst nach Monaten bemerkt werden und Arbeitgeber dann den Arbeitnehmeranteil nicht mehr vom Arbeitnehmer nachfordern können, sondern die kompletten Sozialversicherungsbeiträge allein zu tragen haben" warnt Rechtsanwalt und Steuerberater Dietrich Loll.

Die ETL-Gruppe ist in Deutschland mit über 900 Kanzleien vertreten und darüber hinaus in 50 Ländern weltweit mit 1.300 Standorten präsent. ETL ist Marktführer im Bereich Steuerberatung und gehört zu den Top 5 der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Die Unternehmensgruppe erwirtschaftet mit ihren Geschäftsbereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung und IT bundesweit einen Gruppenumsatz von über 1,2 Mrd. Euro. Insgesamt betreuen über 14.000 Mitarbeiter - darunter mehr als1.500 Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater - überall in Deutschlandmehr als 210.000 Mandanten.

Pressekontakt:

Danyal Alaybeyoglu, Leiter Unternehmenskommunikation ETL AG |
Mauerstraße 86-88 | 10117 Berlin Tel. +49 172 2403359 |
danyal.alaybeyoglu@etl.de

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