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„Der Erfolg des Unternehmens beginnt bei der Bezahlung der Mitarbeiter“: Christian Schindler von der ETL ADHOGA Wittenberg über die schwierige Beziehung zwischen Gastronomie und Minijobs

„Der Erfolg des Unternehmens beginnt bei der Bezahlung der Mitarbeiter“: Christian Schindler von der ETL ADHOGA Wittenberg über die schwierige Beziehung zwischen Gastronomie und Minijobs
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Berlin/Essen. 23.02.2022. Laut Arbeitsminister Hubertus Heil soll mit der anstehenden Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro die Verdienst-Obergrenze für Minijobs am 1. Oktober von 450 auf 520 Euro im Monat steigen. Doch was, wenn damit ein Beschäftigungsverhältnis reformiert wird, dass die in es gesetzten Hoffnungen nie so recht erfüllen konnte – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? In der dritten Folge der ETL ADHOGA Interviewreihe von „Auf einen Espresso…“ spricht Christian Schindler von der ETL ADHOGA in Wittenberg über die vermeintlichen Vorteile des Beschäftigungsverhältnisses in der Gastronomie, ihre Kehrseiten sowie Alternativen für Betriebe im Gastgewerbe. Die von der Politik angedachte Erhöhung der Verdienst-Obergrenze hält er für einen Tropfen auf den heißen Stein.

Christian Schindler ist Steuerberater und zertifizierter Berater für das Hotel- und Gaststättengewerbe und beschäftigt sich seit Jahren mit Beschäftigungsmodellen der Branche. Gerade die vermeintlichen Vorteile geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse – Stichwort Versicherungen – hätten sich ihm zufolge in der Corona-Krise als zweischneidiges Schwert erwiesen. Denn da 450 Euro-Jobs keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, fielen sie den Lockdown-Folgen als Erste zum Opfer. Die Folgen davon seien bis heute spürbar – besonders in Branchen wie der Gastronomie, in der 450 Euro-Kräfte traditionell verbreitet sind.

In der dritten Folge der ETL ADHOGA Interview-Reihe „Auf einen Espresso… Aktuelle Trends und Herausforderungen für Hotellerie und Gastronomie“ warnt der aufs Gastgewerbe spezialisierte Steuerberater Christian Schindler Gastronomen davor, eben jene vermeintlichen Vorteile zu überschätzen. Gerade auf der Kostenebene sei ein großer Pool an geringfügig Beschäftigten unter Umständen teurer als Festangestellte, rechnet er vor: „Unter Berücksichtigung des aktuellen Mindestlohns und den SV-Anteilen kostet das den Arbeitgeber knapp unter 2.100 Euro im Monat. Da die Vollzeitkraft mir im Durchschnitt 173,33h im Monat zur Verfügung steht, benötige ich rechnerisch, um diese Vollzeitkraft mit Minijobs zu ersetzen, 3,8, also vier Aushilfsstellen. Da die Sozialabgaben bei der Aushilfskraft voll beim Arbeitgeber liegen, würde mich das im Durchschnitt 300 Euro mehr im Monat kosten.“

Doch nicht nur auf der Ebene betriebswirtschaftlicher Kalkulation steht Schindler dem Einsatz von Minijobbern eher skeptisch gegenüber. Auch in Sachen Bindung ans Unternehmen und langfristige Motivation seien sozialversicherungspflichtige Anstellungsverhältnisse im Vorteil: „Was ist besser? 20 Aushilfen zu beschäftigen, oder drei sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen? Im ersten Fall müssen 20 Menschen das Unternehmen kennenlernen und eingearbeitet werden, statt nur drei Personen. Zudem sind erstere nicht regelmäßig im Unternehmen, sondern nur wenige Tage im Monat – mitunter auch monatelang überhaupt nicht. Die Bindung ans Unternehmen und zwischen den Mitarbeitern ist dadurch eine ganz andere, die Motivation ist eine andere“, so Schindler.

Die von der Bundesregierung angekündigte Erhöhung der Verdienst-Obergrenze von 450 Euro auf 520 Euro im Monat ändere an der bestehenden Problematik wenig, betont Schindler. Vielmehr biete die beinahe zwei Jahre andauernde Corona-Krise Gastronomen eine Gelegenheit, „einmal darüber nachzudenken, ob ich nicht aus meinem eigenen Aushilfen-Pool ein SV-pflichtiges Arbeitsverhältnis mache. Damit steigt die Motivation des Mitarbeiters und die Bindung ans Unternehmen. Davon können doch alle profitieren – ist der Mitarbeiter zufrieden, ist der Unternehmer zufrieden. Und was ganz wichtig ist: Am Ende ist dann auch der Gast zufrieden. Der Erfolg des Unternehmens beginnt bei der Bezahlung der Mitarbeiter.“

Das vollständige Interview mit Christian Schindler steht hier zum Nachlesen bereit:

https://www.etl-adhoga.de/aktuelles/auf-einen-espresso-mit-christian-schindler

Hier geht es zum Video in voller Länge:

https://www.etl-adhoga.de/auf-einen-espresso/

Hier geht es zum Podcast:

https://etl-adhoga-auf-einen-espresso-mit.podigee.io/

Über ETL ADHOGA

Die ETL ADHOGA Steuerberatungsgesellschaft AG ist als Teil der ETL-Gruppe auf die Beratung von Gastronomen und Hoteliers rund um die Themen Steuern, Recht und Unternehmensführung spezialisiert.

Zu den Leistungen von ADHOGA im Bereich der Steuerberatung für Hotels und Gaststätten zählen die Klassische Steuerberatung, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Bilanzen und Steuererklärungen sowie betriebswirtschaftliche Beratung. Deutschlandweit verzeichnen die auf Hotellerie und Gastronomie spezialisierten Berater von ETL ADHOGA bereits über 1.000 Kunden. Im Rahmen der gesamten ETL-Gruppe über 4.000 Hotellerie- und Gastronomiebetriebe betreut.

Die ETL-Gruppe ist in Deutschland mit über 870 Kanzleien vertreten und darüber hinaus in 50 Ländern weltweit mit 1.300 Standorten präsent. ETL ist Marktführer im Bereich Steuerberatung und gehört zu den Top 5 der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Die Unternehmensgruppe erwirtschaftet mit ihren Geschäftsbereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung und IT bundesweit einen Gruppenumsatz von über 979 Mio. Euro. Insgesamt betreuen über 12.000 Mitarbeiter – darunter mehr als 1.500 Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater – überall in Deutschland mehr als 210.000 Mandanten.

Pressekontakt

Danyal Alaybeyoglu, Leiter Unternehmenskommunikation ETL AG | Mauerstraße 86-88 | 10117 Berlin;

Tel. +49 30 2264 0230; danyal.alaybeyoglu@etl.de

Weiteres Material zum Download

Dokument:  PI Christian Schindler AeE.docx