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„Personengesellschaften müssen jetzt handeln“: ETL Rechtsanwälte informieren im aktuellen Whitepaper über die Jahrhundertreform MoPeG

„Personengesellschaften müssen jetzt handeln“: ETL Rechtsanwälte informieren im aktuellen Whitepaper über die Jahrhundertreform MoPeG
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Berlin/Essen. 11.12.2021. Es ist eine Jahrhundertreform, die der 19. Deutsche Bundestag kurz vor dem Auslaufen der Legislaturperiode beschlossen hat: Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – kurz MoPeG. Der sperrig klingende Name und die vermeintlich lange Übergangsfrist bis zum 31.12.2023 sollten Unternehmen aller Gesellschaftskonstellationen aber nicht vom zügigen Handeln abhalten. Schließlich ändert die Reform über 130 Gesetze und Verordnungen. In einem extra herausgegebenen interdisziplinären Whitepaper beleuchten die Fachexperten der ETL Rechtsanwälte daher in sechs Beiträgen die wichtigsten Änderungen und ihre Folgen für die Unternehmen in Deutschland.

Das MoPeG, so heißt es im Whitepaper der ETL Rechtsanwälte, reformiert das in großen Teilen mehr als 100 Jahre alte deutsche Recht der Personengesellschaften und passt dieses der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an. Die Vorschriften zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts, das Recht der offenen Handelsgesellschaft (OHG) und auch der Kommanditgesellschaft (KG), um nur die wichtigsten zu nennen, werden dabei grundlegend neu gefasst und strukturiert. Dementsprechend ergibt sich nach Auffassung der ETL Rechtsanwälte „Handlungsbedarf für nahezu alle Gesellschaftskonstellationen.“

Die Einführung eines Gesellschaftsregisters, die Schaffung eines handhabbaren Beschlussmängelrechts für Personenhandelsgesellschaften und die prinzipielle Öffnung der Personenhandelsgesellschaften für die Freien Berufe durch das MoPeG sind laut ETL-Rechtsanwälte ausdrücklich zu begrüßen. Insbesondere das Gesellschaftsregister wird den Rechtsverkehr mit Gesellschaften bürgerlichen Rechts umfassend erleichtern, die Rechtssicherheit bei Vertragsschluss signifikant erhöhen und das Grundbuchverfahren von Eintragungen des Gesellschafterwechsels entlasten.

Im nun veröffentlichten Whitepaper wollen die Fachexperten der ETL Rechtsanwälte rechtzeitig Klarheit bei den potenziellen Betroffenen schaffen und für die Folgen der „Jahrhundertreform“ sensibilisieren. Wen betrifft die MoPeG-Reform? Was sind die wichtigsten Neuerungen? Wo besteht der dringendste Handlungsbedarf? Auf 24 Seiten gibt das Whitepaper kompakt und ansprechend illustriert – „so lang wie nötig und so kurz wie möglich“ – einen Überblick über die Eckpunkte der Verordnung.

Der ETL-Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Jörg Hahn erläutert, wie der Kern der MoPeG-Reform aufgebaut ist. ETL-Arbeitsrechtexperte Dr. Uwe P. Schlegel weist auf rechtliche und wirtschaftliche Fallstricke hin, die es zu beachten gilt. In zwei weiteren Beiträgen betrachtet die ETL-Fachanwältin für Medizinrecht Katrin-C. Beyer die Änderungen der MoPeG-Reform für Ärzte und Zahnärzte. Ein abschließender Beitrag untersucht, ob die MoPeG-Reform das Ende für Partnerschaftsgesellschaften bedeutet.

Das Whitepaper der ETL Rechtsanwälte steht ab sofort kostenlos zum Download bereit:

https://www.etl.de/zeigepdf/transfer/ETL_Rechtsanwaelte_Whitepaper_MoPeG

Zur Homepage mit weiteren Informationen rund um die MoPeG-Reform:

https://aktion.etl.de/jahrhundertreform-des-personengesellschaftsrechts

Die ETL-Gruppe ist in Deutschland mit über 870 Kanzleien vertreten und darüber hinaus in 50 Ländern weltweit mit 250 Kanzleien präsent. ETL ist Marktführer im Bereich Steuerberatung und gehört zu den Top 5 der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Die Unternehmensgruppe erwirtschaftet mit ihren Geschäftsbereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung und IT bundesweit einen Gruppenumsatz von über 979 Mio. Euro. Insgesamt betreuen über 10.000 Mitarbeiter – darunter mehr als 1.500 Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater – überall in Deutschland mehr als 210.000 Mandanten.

Pressekontakt

Danyal Alaybeyoglu, Leiter Unternehmenskommunikation ETL AG | Mauerstraße 86-88 | 10117 Berlin;

Tel. +49 30 2264 0230; danyal.alaybeyoglu@etl.de

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Dokument:  MoPeG-Artikel_PM.docx
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