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Ehelust gleichgeschlechtlicher Paare sinkt stark – Scheidungsrate pendelt sich ein

Vor fünf Jahren wurde die Ehe für alle eingeführt – und das ist gut so. Bis dato gab es nur eingetragene Lebenspartnerschaften, die seitdem in Ehen umgewandelt werden können. Hat sich die „Ehe für alle“ etabliert?

Der Trend gleichgeschlechtlicher Paare, den Bund fürs Leben zu schließen, ist stark rückläufig. Im Jahr 2021 schlossen 12,4 Prozent gleichgeschlechtliche Paare weniger als 2021 den Bund fürs Leben. Im Jahr 2020 waren es 9900, ein Jahr später waren es nur noch 8400. „Inzwischen hat sich herumgesprochen, dass Eheschließung auch Pflichten mit sich bringt. Mit der Eheschließung geht man/frau Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem/der Ehepartner/in ein. Die Überraschung ist groß, wenn der Bund fürs Leben vorzeitig endet“, hebt die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich hervor.

Der Rückgang fiel damit stärker aus als bei Eheschließungen zwischen Männern und Frauen: Deren Zahl ging um 3,9 % zurück von 363 400 im Jahr 2020 auf 349 100 im vergangenen Jahr. „Das ist nicht verwunderlich, immer mehr jüngere Paare schrecken vor den familienrechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung zurück und bevorzugen nichteheliche Partnerschaften“, stellt Ulbrich fest.

In den Jahren zuvor hieß es, die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren sei stabiler als die Ehe zwischen Frau und Mann. Inzwischen fragten auch schon mehrere gleichgeschlechtlichen Paare bei ISUV wegen Trennung oder Scheidung an. „Verwundert sind nahezu alle, dass im Trennungsjahr auch Trennungsunterhalt gefordert werden kann. Allerdings sind nahezu alle Paare bereit einvernehmliche Scheidungsvereinbarungen zu schließen“, stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest. Auch gleichgeschlechtlichen Paaren rät ISUV bei aller Romantik, einen Ehevertrag abzuschließen, insbesondere bei „großen Einkommens- und Vermögensunterschieden“. „Ein Aspekt fällt besonders auf, die emotionale Bindung zwischen den Partnerinnen beziehungsweise den Partnern ist sehr groß, entsprechend auch die Enttäuschung, wenn einer von Beiden die Ehe kündigt“, hat Linsler bei ISUV-Coaching Gesprächen festgestellt.

Laut Statistischem Bundesamt ließen sich 2020 etwa 900 gleichgeschlechtliche Paare scheiden. 2019 waren es rund 100 gewesen. Scheidungen gleichgeschlechtlicher Ehepaare werden erst seit 2019 erfasst. Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese nicht durch Scheidung, sondern durch Aufhebung beenden. 2020 wurden rund 1 100 Aufhebungen von Lebenspartnerschaften erfasst, 2019 waren es etwa 1 300 gewesen. „Dies zeigt, die Scheidungsquote pendelt sich auf ein hohes Niveau ein. Keinesfalls sind. Gleichgeschlechtliche Ehen sind keinesfalls stabiler als Ehen zwischen Mann und Frau“, meint Linsler.

Seit Einführung der “Ehe für alle” im Jahr 2017 wurden 65 600 Ehen zwischen Menschen gleichen Geschlechts geschlossen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) gab es bis Ende 2021 gut 32 300 Eheschließungen zwischen zwei Männern und knapp 33 300 Ehen zwischen zwei Frauen. 2021 wurden knapp 4 100 Ehen zwischen Männern geschlossen, 4 600 Ehen zwischen Frauen. Der Frauenanteil hat über die Jahre zugenommen: 2017 wurden 45 % der gleichgeschlechtlichen Ehen zwischen Frauen geschlossen, 2021 waren es 53 %.

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Tel. 06074 92 25 80 -  m.ulbich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen,
Tel. 09321 9 27 96 71 –  j.linsler@isuv.de
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