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Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV

Kostenfreier Vortrag: Zusammenleben ohne Trauschein – Oder doch lieber heiraten? 11.05.22, 19.30 Uhr

Vortragsveranstaltung der ISUV-Kontaktstelle Trier: "Zusammenleben ohne Trauschein – Oder doch lieber heiraten?“

Wir bedanken uns bei Ihnen für die bisherige Unterstützung unserer gemeinnützigen Arbeit und bitten Sie um weitere Mithilfe. Bitte helfen Sie uns und weisen Sie auf den Vortrag hin; wir sind Ihnen sehr dankbar.

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e.V. – ist eine Selbsthilfeorganisation seiner Mitglieder und steht allen im Bereich Familien- und Unterhaltsrecht Hilfesuchenden offen. Wir fördern und erteilen ohne Gewinnabsicht Informationen zum Familienrecht.

Am Mittwoch, den 11. Mai 2022, referiert eine Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht, um 19.30 Uhr am Hauptsitz der Volkshochschule Trier, Domfreihof 1b, Raum 108, zu dem Thema "Zusammenleben ohne Trauschein-Oder doch lieber heiraten?". Es handelt sich um eine öffentliche, kostenlose Veranstaltung. Die Referentin gibt einen Überblick über das Thema und geht auf Fragen der Zuhörer/innen ein. Im Anschluss an den Vortrag steht sie für Diskussionen und Fragen zur Verfügung.

Viele Paare entscheiden sich für ein Zusammenleben ohne Trauschein, unter anderem der rechtlichen Unverbindlichkeit und jederzeitigen Auflösbarkeit wegen. Oft gehören auch Kinder zu diesen Familien, die in sogenannter „nichtehelicher Lebensgemeinschaft“ leben.

Gerade die rechtliche Unverbindlichkeit aber, die es ermöglicht, quasi von heute auf morgen eine solche Partnerschaft zu beenden, hat auch zur Folge, dass das Fehlen von festen Regeln die Trennung oft noch schwieriger macht als eine Scheidung.

Es gibt gewisse gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Kinder, aber nahezu alle anderen Lebensbereiche sind nicht gesetzlich geregelt. Der Staat wird wohl auch in absehbarer Zeit keine gesetzlichen Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften treffen. Um so wichtiger ist es, dass solche Paare ihr Zusammenleben durch einen Partnerschaftsvertrag auf eine rechtliche Grundlage stellen. Im Rahmen der Vertragsfreiheit können die Partner einen solchen Vertrag zu jedem Zeitpunkt ihrer Beziehung schließen, auch noch nach dem Ende der Partnerschaft.

In einem solchen Vertrag sollten Trennungs- und gegebenenfalls nachpartnerlicher Unterhalt, die Aufteilung von Rentenansprüchen u.ä. geregelt werden, um nach einer Trennung beiden Partnern eine Grundlage für ihr neues Leben zu geben. Fängt man erst nach der Trennung an über regelungsbedürftige Punkte zu streiten, kommt es meistens zu teuren Auseinandersetzungen, in denen besonders die Anwälte verdienen.

Welche weiteren rechtlichen Unterschiede zwischen Partnerschaft und Ehe bestehen, welche Tücken und Besonderheiten außerdem zu beachten sind und welche Lösungsmöglichkeiten es gibt, erläutert die Referentin während ihres Vortrages.

Wer an dem Vortrag teilnehmen möchte, meldet sich bitte unbedingt bei der Vhs Trier unter vhs@trier.de oder bei Willi Jacoby, Kontaktstellenleiter in Trier unter trier@isuv.de oder 0162-9117580 an.

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e.V. ist eine Selbsthilfeorganisation seiner Mitglieder und steht allen im Bereich Familien- und Unterhaltsrecht Hilfesuchenden offen. Wir fördern und erteilen ohne Gewinnabsicht Informationen zum Familienrecht.

Kontakt:

Willi Jacoby
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e. V.
Kontaktstelle Trier
0162 9117580
 trier@isuv.de
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg
0911 55 04 78
 info@isuv.de
 www.isuv.de
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