Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV
30 Jahre UN-Kinderkonvention in Deutschland – eine Erfolgsgeschichte?
Am 5. April 1992, also vor 30 Jahren, wurde die UN-Kinderrechtekonvention in Deutschland in Kraft gesetzt. Die Kinderkonvention ist das Grundgesetz der Kinderrechte. Die Frage ist weiterhin, wer setzt die Kinderrechte um? Die Hauptforderung gegenwärtig: Kinderrechte ins Grundgesetz. Ist damit auch gewährleistet, dass die Kinderrechte praktisch umgesetzt werden? -
Bundesfamilienministerin Anne Spiegel spricht davon, dass sich die „Situation von Kindern spürbar verbessert“ hat. „Das stimmt in Bezug auf Standards und mehr Sensibilität für Kinder allgemein, allerdings hat sich an der Situation für Trennungskinder wenig geändert“, hebt die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich hervor. ISUV fordert, dass die Kinderrechte konsequent in der Praxis umgesetzt werden, Auswirkungen auf Gesetzgebung und Rechtsprechung haben. „Kinderrechte sollen, so will es Artikel 18 der Konvention, das familiale System im Interesse der Kinder auch nach Trennung und Scheidung stärken“, fordert Ulbrich.
Damit Kinderrechte in der Verfassung nicht einfach Makulatur sind und bleiben, fordert der Verband die konsequente Umsetzung der Kinderrechte in Familienpolitik und Familienrecht:
Gleichheit aller Kinder: Gleiche Stellung und Rechte von ehelichen und nichtehelichen Kindern, was im Eckpunkte-Papier zur Reform des Sorgerechts jüngst angekündigt wurde und im Zuge der Reform umgesetzt werden soll.
Anspruch aller Kinder – unabhängig, ob die Eltern verheiratet sind oder geschieden – auf Pflege und Erziehung durch beide Eltern.
Anspruch aller Kinder ihre Ieiblichen Eltern zu kennen. Konkret heißt das, die Mutter muss dem Kind sagen, wenn der rechtliche Vater nicht der natürliche Vater ist.
Gleiche Förderung aller Kinder, gleiche Förderung von Jungen und Mädchen – in keinem der 50 Artikel finden sich Unterscheidungen von Jungen und Mädchen.
Anspruch aller Kinder auf Erziehung und Pflege durch die leiblichen Eltern als die natürlichen Eltern, daher Förderung und Stärkung der leiblichen Eltern um ihrer Erziehungsaufgabe gerecht zu werden.
Kinderrechte sind gesamtgesellschaftlich nur dann gesichert, wenn grundsätzlich Gesetze darauf überprüft werden, ob in ihnen die Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt sind.
Artikel 8 – Anspruch des Kindes auf seine Identität: „Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Recht des Kindes zu achten, seine Identität, einschließlich seiner Staatsangehörigkeit, seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen, ohne rechtswidrige Eingriffe zu behalten. Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner Identität genommen, so gewähren die Vertragsstaaten ihm angemessenen Beistand und Schutz mit dem Ziel, seine Identität so schnell wie möglich wieder herzustellen.“ Dazu stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest: „Der Anspruch jedes Kindes auf seine individuelle Identität ist eine Forderung, die im Familienrecht ausgeklammert wird. Was gehört zur Identität eines Kindes ganz besonders? Diese Diskussion ist nicht nur im Zuge technischer Zeugungsmethoden wichtig, sondern auch nach jeder Trennung und Scheidung.“
Der Verband warnt davor, dass die Kinderrechte im Grundgesetz als Mittel missbraucht werden können, um dem Staat mehr Einfluss und Zugriffsmöglichkeiten auf Familien und Kinder zu ermöglichen. „Kinderrechte im Grundgesetz dürfen nicht die Legitimation für mehr Bevormundung der Familien durch den Staat, für mehr fragwürdige und intransparente Inobhutnahmen der Kinder liefern. Familie ist das Private, die Privatsphäre, die der Staat unbedingt zu achten hat“, fordert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.
ISUV hat vor 25 Jahren eine Broschüre verfasst, in der die praktische Umsetzung der UN-Kinderrechts-Konvention gefordert und die Auswirkungen veranschaulicht werden. Interessierten Redakteuren/Innen bieten wir an, die Broschüre „UN-Kinderrechtskonvention – Impuls für eine Reform des Kindschaftsrechts“, ISUV-Schriftenreihe Band 4 kostenlos bei unserer Geschäftsstelle in Nürnberg zu bestellen: info@isuv.de
ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden. Kontakt: ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 0911 55 04 78 - info@isuv.de ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark, Tel. 06074 92 25 80 - m.ulbich@isuv.de ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen, Tel. 09321 9 27 96 71 – j.linsler@isuv.de