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Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV

Unterhalt für minder- und volljährige Kinder - Was muss ich zahlen, was bleibt mir?

Präsenz-Vortrag: Unterhalt für minder- und volljährige Kinder - Was muss ich zahlen, was bleibt mir?

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e.V. – ist eine Selbsthilfeorganisation seiner Mitglieder und steht allen im Bereich Familien- und Unterhaltsrecht Hilfesuchenden offen. Wir fördern und erteilen ohne Gewinnabsicht Informationen zum Familienrecht.

Am Montag, 28.03.2022, referieren die Rechtsanwälte Gregor M. Vrana und Thomas Goes, Fachanwälte für Familienrecht, um 19.00 Uhr in der Volkshochschule Aschaffenburg zu dem Thema "Kindesunterhalt". Es handelt sich um eine öffentliche, kostenlose Veranstaltung. Die Zuhörer gewinnen einen Überblick über das Thema und die Referenten gehen auf Fragen ein.

Trennen sich die Eltern, ist grundsätzlich der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind nicht mehr lebt, zu Barunterhalt verpflichtet, denn der betreuende Elternteil leistet ja bereits Naturalunterhalt in Form von Versorgung und Betreuung. Aber wie ist es, wenn das Wechselmodell praktiziert wird?

Bei volljährigen, unverheirateten Kindern, die sich noch in der Berufsausbildung befinden, richtet sich der Barunterhalt wiederum nach dem Einkommen beider Elternteile.

Wie lange muss überhaupt Unterhalt gezahlt werden? Wie errechnet sich dessen Höhe? Welcher Selbstbehalt bleibt? Was ist die Mindestunterhaltspflicht gegenüber Minderjährigen?

Wie werden Kindergeld und Ausbildungsvergütung berücksichtigt? Was ist Mehrbedarf und kann er eingefordert werden?

All diese Fragen werden in diesem Vortrag beantwortet.

Wer an dem Vortrag teilnehmen möchte, meldet sich bitte unter der Emailadresse aschaffenburg@isuv.de oder unter der Telefonnummer 0172-5204757 an.

Melanie Ulbrich
Leiterin der Kontaktstelle Untermain
ISUV - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V.
Email:  m.ulbrich@isuv.de

www.isuv.de