Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV
Scheidung und Erbe - Wie erben nur die, die ich bedenken will?
Online-Vortrag: Erbe und Scheidung - Wie erben nur die, die ich bedenken will?
Live-Veranstaltungen sind in Innenräumen nur eingeschränkt erlaubt, Trennung und Scheidung sind jedoch Themen, die viele bewegen. Unser Vortrag findet online statt. Wer teilnehmen möchte meldet sich an und erhält einen Link.
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e.V. – ist eine Selbsthilfeorganisation und steht allen im Bereich Familien- und Unterhaltsrecht Hilfesuchenden offen. Wir fördern und erteilen ohne Gewinnabsicht Informationen zum Familienrecht.
Am Montag, 14.02.2022, referiert Rechtsanwalt Jörg Peter Mannel, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht, um 19.30 Uhr zu dem Thema Erbe und Scheidung. Es handelt sich um eine kostenlose Veranstaltung. Rechtsanwalt Mannel gibt einen Überblick über das Thema und geht auf Fragen der Zuhörer/innen ein.
Wer an dem Vortrag teilnehmen möchte, meldet sich unter der Emailadresse m.ulbrich@isuv.de oder unter der Telefonnummer 0172-5204757 an und erhält dann einen Teilnahmelink.
Wenn Getrenntlebende und Geschiedene nichts unternehmen, kann der Ex-Partner ihr Erbe werden. Selbst bei Erbeinsetzung der Kinder kann der Trennungspartner erben, wenn die Kinder vor ihm sterben. Sind die Kinder noch minderjährig und werden vom Trennungspartner betreut, kann er oder sie im Rahmen der Vermögenssorge über das Erbe der Kinder verfügen. Sogar ein gemeinschaftliches Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen nach der Scheidung wirksam bleiben. Wer überhaupt kein Testament gemacht hat, muss sich darüber im Klaren sein, dass der Ehepartner während der Trennung, wenigstens aber bis zur Einreichung des Scheidungsantrags, Erbe wird. Um solche unliebsamen und ungewünschten Situationen zu vermeiden, ist solide juristische Information dringend erforderlich. Wesentliche Fragestellungen sind dabei:
Wie kann ich Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente aus der Welt schaffen, deren Inhalt ich nicht mehr gelten lassen will? Wie kann ich den Trennungspartner enterben? Welche Gefahren birgt die Enterbung? Reicht das eigenhändige Testament aus und was wäre bei einem notariellen Testament zu beachten?
Erbschaften und Schenkungen während der Ehe können sich auf den Zugewinnausgleich auswirken, die Erträge aus Erbschaften oder Schenkungen vor der Ehe ebenfalls... Auch das ist ein Thema für diesen Abend.
Melanie Ulbrich Leiterin der Kontaktstelle Rhein-Main ISUV - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. Email: m.ulbrich@isuv.de