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Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV

Online-Veranstaltung Trennung & Scheidung - Kindesunterhalt Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle vom 1.1.2022 – Veränderungen – Selbstbehalt

Online-Veranstaltung Trennung & Scheidung - Kindesunterhalt Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle vom 1.1.2022 – Veränderungen – Selbstbehalt
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Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,

kankheitsbedingt bin ich leider etwas spät dran. Dennoch bitte ich Sie auf diese Veranstaltung hinzuweisen

Unsere Veranstaltungen müssen wegen der pandemischen Lage online stattfinden. Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie auf diese Veranstaltung hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Linsler - Tel. 01704589571

Die Düsseldorfer Tabelle wurde angepasst und gilt seit 1.1.2022. Diese Tabelle ist zwar kein Gesetz, aber wenn es um die Beträge für Kindesunterhalt geht, halten sich alle Gerichte daran. Basis für die Berechnung ist das „unterhaltsrelevante Einkommen“. Für Betroffene stellen sich Fragen: Wie setzt sich das unterhaltsrelevante Einkommen zusammen, was kann unterhaltsmindernd sein? Erläutert wird im Vortrag auch die Rangfolge, die im Unterhaltsrecht gilt und die Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle seit 1.1.2022. Des Weiteren wird die unterschiedliche Berechnung des Kindesunterhalts für minderjährige und volljährige Kinder dargestellt. Für Unterhaltspflichtige wichtig in der Praxis ist auch der notwendige Eigenbedarf – „Selbstbehalt“ – der dem Unterhaltspflichtigen bleiben muss. Teilweise wird aber auch der Selbstbehalt unterschritten: Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, wird im Vortrag erläutert.

Auf alle Fragen wird der Experte, Rechtsanwalt Don Kneller bei der ISUV-Veranstaltung am Dienstag, 1. Februar 2022 eingehen. Die Veranstaltung findet Online statt, beginnt um 19.30 Uhr und ist kostenfrei.

Beachten Sie bitte: Anmeldung ist erforderlich info@isuv.de, Sie erhalten dann einen Link zugesandt. Wenn Sie den Link anklicken, werden Sie zugeschaltet und können an der Veranstaltung teilnehmen.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden.

Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg,
Tel. 0911 55 04 78 -  info@isuv.de
ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark,
Tel. 06074 92 25 80 -  m.ulbich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen,
Tel. 09321 9 27 96 71 –  j.linsler@isuv.de