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Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV

Online-Veranstaltung Trennung & Scheidung - Kindesunterhalt Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle vom 1.1.2022 – Veränderungen – Selbstbehalt

Online-Veranstaltung Trennung & Scheidung - Kindesunterhalt Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle vom 1.1.2022 – Veränderungen – Selbstbehalt
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Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,

wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2022 - bleiben Sie gesund.

Unsere Veranstaltungen müssen wegen der pandemischen Lage online stattfinden. wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie auf diese Veranstaltung hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Linsler - Tel. 01704589571

Die Düsseldorfer Tabelle wurde angepasst und gilt seit 1.1.2022. Diese Tabelle ist zwar kein Gesetz, aber wenn es um die Beträge für Kindesunterhalt geht, halten sich alle Gerichte daran. Basis für die Berechnung ist das „unterhaltsrelevante Einkommen“. Für Betroffene stellen sich Fragen: Wie setzt sich das unterhaltsrelevante Einkommen zusammen, was kann unterhaltsmindernd sein? Erläutert wird im Vortrag auch die Rangfolge, die im Unterhaltsrecht gilt und die Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle seit 1.1.2022. Des Weiteren wird die unterschiedliche Berechnung des Kindesunterhalts für minderjährige und volljährige Kinder dargestellt. Für Unterhaltspflichtige wichtig in der Praxis ist auch der notwendige Eigenbedarf – „Selbstbehalt“ – der dem Unterhaltspflichtigen bleiben muss. Teilweise wird aber auch der Selbstbehalt unterschritten: Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, wird im Vortrag erläutert.

Auf alle Fragen wird der Experte, Rechtsanwalt Markus Weishaupt bei der ISUV-Veranstaltung am Dienstag, 11. Januar 2022 eingehen. Die Veranstaltung findet Online statt, beginnt um 19.30 Uhr und ist kostenfrei.

Beachten Sie bitte: Anmeldung ist erforderlich schweinfurt@isuv.de Sie erhalten dann einen Link zugesandt. Wenn Sie den Link anklicken, werden Sie zugeschaltet und können an der Veranstaltung teilnehmen.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden.

Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 0911/55 04 78, –  info@isuv.de
ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich, Donaustraße 30, 63322 Rödermark, Tel. 06074/922580  m.ulbich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen, Tel. 09321/9279671 –  j.linsler@isuv.de