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SOS-Kinderdorf e.V.

Fast ein Vierteljahrhundert UN-Kinderrechtskonvention
SOS-Kinderdorf fordert: Kinderrechte ins Grundgesetz!

München (ots)

Am morgigen Internationalen Tag der Kinderrechte jährt sich die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen zum 24. Mal. Bereits 1992 hat Deutschland die Konvention ratifiziert und nun ist es an der Zeit, dass Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufgenommen werden. In einem jüngst veröffentlichten Positionspapier spricht sich SOS-Kinderdorf für die Verankerung von Kinderrechten in einem neu zu schaffenden Grundrechtsartikel aus.

Kinder brauchen eigene Schutz- und Förderrechte

Derzeit kommen Kinder im Grundgesetz nur in Bezug auf das Elternrecht vor: Die Erziehung ihrer Kinder ist das Recht und die Pflicht der Eltern. Eigene Grundrechte haben Kinder nicht. Zwar gelten für sie dieselben Grundrechte wie für Erwachsene, "aber Kinder sind nun mal keine kleinen Erwachsenen", betont Prof. Dr. Johannes Münder, Vorstandsvorsitzender des SOS-Kinderdorf e.V. "Sie befinden sich noch in der Entwicklung und können ihre Rechte an vielen Stellen nicht selbst einfordern und vertreten." Daher benötigen Kinder besondere Schutz- und Förderrechte, die auch verfassungsrechtlich verankert sein müssen. Der Schutz und die Förderung von Kindern kann nicht nur Aufgabe der Eltern sein, sondern muss auch von Staat und Gesellschaft geleistet werden. Dabei muss das Kindeswohl bei allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, an oberster Stelle stehen, egal ob es sich um Verkehrspolitik, Bildungspolitik, Umweltpolitik oder andere Bereiche handelt, die die Lebenswelt von Kindern berühren. Außerdem müssen Kinder beteiligt und ihre Meinung gehört werden, wenn es um ihre Anliegen geht. Schließlich sind sie die besten Experten, wenn es um ihre eigenen Belange geht.

Formulierungsvorschlag für einen Kinderrechtsartikel im Grundgesetz

Zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz hat das 
Aktionsbündnis Kinderrechte - ein Zusammenschluss des Deutschen 
Kinderhilfswerks, des Deutschen Kinderschutzbundes und UNICEF 
Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind - 
einen folgendermaßen lautenden neuen Art. 2a GG vorgeschlagen: 

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und 
geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner 
Persönlichkeit. 
(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die 
Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem 
Erziehungsauftrag. 
(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die 
es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner 
Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.
(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die 
Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

SOS-Kinderdorf schließt sich diesem Formulierungsvorschlag an und fordert den Bundestag und die kommende Bundesregierung auf, in dieser Legislaturperiode tätig zu werden und Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern. Dies wäre ein starkes Signal an Politik und Gesellschaft, Kinder als eigenständige Persönlichkeiten wahrzunehmen. "Künftig müssten dann Gesetze, die Auswirkung auf die Lebensverhältnisse von Kindern haben, aus der Perspektive von Kindern betrachtet und in Hinblick auf ihr Recht auf Schutz und Förderung ausgestaltet werden", erläutert Johannes Münder. Außerdem würde es die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde eröffnen, wenn die Kinderrechte verletzt würden.

Kinderrechte in der pädagogischen Arbeit von SOS-Kinderdorf

Kinderrechte spielen auch in der täglichen Arbeit von SOS-Kinderdorf eine wichtige Rolle. Die Pädagoginnen und Pädagogen in den SOS-Einrichtungen ermutigen und unterstützen die betreuten Kinder und Jugendlichen darin, ihre Rechte zu kennen und wahrzunehmen. Beteiligung wird dabei groß geschrieben. Ob im kleinen, familiären Kreis der Kinderdorffamilien, in Kinderdorfräten, Kinderparlamenten oder bei den SOS-weiten Kinder- und Jugendkonferenzen: "die Kinder und Jugendlichen werden in Entscheidungen, die sie betreffen einbezogen und sie lernen ihre Meinung zu artikulieren" erklärt Johannes Münder den beteiligungsorientierten Ansatz der SOS-Kinderdorfarbeit. Dies ist nicht zuletzt im Sinne des Kinderschutzes wichtig.

Über den SOS-Kinderdorf e.V.

Seit fast 60 Jahren macht sich der SOS-Kinderdorf e.V. mit Sitz in München für die Bedürfnisse, Anliegen und Rechte von Kindern stark. Durch sein langfristiges Engagement will der SOS-Kinderdorfverein die Situation sozial benachteiligter junger Menschen und Familien nachhaltig verbessern. Neben den SOS-Kinderdörfern sind über die Jahre viele weitere SOS-Angebote entstanden wie die SOS-Kinder- und Jugendhilfen, SOS-Ausbildungszentren, SOS-Beratungszentren, SOS-Mütterzentren, SOS-Dorfgemeinschaften und SOS-Mehrgenerationenhäuser. Dort werden über 130.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene betreut, beraten oder ausgebildet. Zudem unterstützt der SOS-Kinderdorf e.V. in 44 Ländern weltweit den Unterhalt von 130 Einrichtungen.

Mehr Informationen unter www.sos-kinderdorf.de

Kontakt:

Luise Pfütze
Referentin Advocacy-Arbeit
SOS-Kinderdorf e.V.
Oudenarder Straße 16
13347 Berlin
Telefon +49 30 45 50 80-27
Telefax +49 30 45 50 80-60
Mobil +49 176 12 606-115
luise.pfuetze@sos-kinderdorf.de

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