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Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)

Neuer Tarifvertrag für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
DBwV: Dank an alle Beteiligten
Jetzt zeit-, wirkungs- und inhaltsgleich auf Besoldungs- und Versorgungsempfänger übertragen!

Berlin (ots)

Der Deutsche BundeswehrVerband nimmt das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen mit Zustimmung zur Kenntnis. Die beiden zuständigen Bundesvorstandsmitglieder Klaus-Hermann Scharf und Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch: "Wir begrüßen die Einigung, da davon auch die Menschen der Bundeswehr profitieren!"

Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich darauf verständigt, die Bezüge in drei Stufen anzuheben: Im Schnitt soll es rückwirkend zum 1. März 2018 3,19 Prozent mehr geben, zum 1. April 2019 3,09 Prozent mehr und zum 1. März 2020 weitere 1,06 Prozent. Die Laufzeit des Abschlusses soll 30 Monate betragen. Auch die Auszubildenden sollen von dem neuem Tarifvertrag profitieren: Ihre Ausbildungsvergütung soll rückwirkend zum 1. März 2018 um 50 Euro angehoben werden und zum 1. März 2019 um weitere 50 Euro. Zudem soll der jährliche Urlaubsanspruch der Auszubildenden auf 30 Tage angehoben werden.

Der DBwV dankt ver.di und dbb für die nachhaltige und intensive Verhandlungsführung. Dank gebührt auch Innenminister Horst Seehofer, der bereits angekündigt hat, die Verhandlungsergebnisse auf den Beamtenbereich übertragen zu wollen. Klaus-Hermann Scharf und Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch: "Der Innenminister entspricht damit einer nachdrücklichen Verbandsforderung: Jetzt muss der Tarifabschluss zeit-, wirkungs- und inhaltsgleich auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger übertragen werden!"

Der Deutsche BundeswehrVerband hatte bereits auf seiner 20. Hauptversammlung im November letzten Jahres für die Tarifrunde 2018 eine Anhebung um 6,5 Prozent gefordert und hat damit einmal mehr als erster die Richtung vorgegeben.

Pressekontakt:

Jan Meyer, Tel.: (030) 23 59 90-421

Original-Content von: Deutscher BundeswehrVerband (DBwV), übermittelt durch news aktuell

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