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Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)

Kommunalpolitisches Mandat: BundeswehrVerband weist Einschränkung der Rechte von Soldaten scharf zurück
Gertz: "Angriff auf das Leitbild vom Staatsbürger in Uniform"

Bonn (ots)

Mit scharfer Kritik hat der Deutsche
BundeswehrVerband die geplante Neuregelung des Soldatengesetzes
(Paragraph 25. Abs. 3), die zu erheblichen Einschränkungen der
kommunalpolitischen Tätigkeit von Soldaten als Mandatsträgern führen
können, zurückgewiesen. Bundesvorsitzender Bernhard Gertz bezeichnete
auf der Sitzung des DBwV-Bundesvorstandes in Bonn die Pläne des
Verteidigungsministeriums als "Angriff auf das Leitbild vom
Staatsbürger in Uniform". Die Ausübung der Mandate werde mit der
beabsichtigten Regelung massiv und unnötig beschränkt, ohne dass
gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe.
Der BundeswehrVerband erwarte, dass der Entwurf der
Bundesregierung bei den parlamentarischen Beratungen korrigiert und
die alte Rechtslage erhalten bleibt. Der Verband werde es nicht
hinnehmen, dass mit einem Einzelfall eine Gesetzesänderung begründet
wird, mit der die Ausübung kommunaler Wahlmandate generell ausgehöhlt
werde. "Sollte die Koalition jedoch bei der Absicht zur Neuregelung
des Gesetzes bleiben, muss zumindest sichergestellt werden, dass die
Entscheidung über das Versagen der Mandatsausübung vom Minister
persönlich getroffen wird - und nicht auf der Ebene der
Disziplinarvorgesetzten", betonte Gertz.
Die Bewertung der Neuregelung des Soldatengesetzes durch den
Städte- und Gemeindebund, der Scharpings Pläne als schwerwiegende
Beeinträchtigung darstellt, teilt der Deutsche BundeswehrVerband
uneingeschränkt.

Rückfragen bitte an:

Wilfried Stolze
Tel.-Nr. 0228 / 3823-212 oder 0171 / 4168800

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