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Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)

Kirsch: Formeller Fehler muss umgehend beseitigt werden
Gerichtsentscheidung zum Beurteilungssystem

Bonn (ots)

Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 26. Mai 2009 entschieden, dass wesentliche Teile des neuen Beurteilungssystems der Bundeswehr rechtswidrig sind (Beschluss 1 WB 48.07). Dieses ist seit Januar 2007 in Verwaltungsvorschriften des Verteidigungsministeriums geregelt (ZDv 20/6). Die Bundesrichter beanstandeten allerdings nicht die Inhalte dieses Erlasses, sondern das Fehlen einer ausreichenden förmlichen Rechtsgrundlage in der Soldatenlaufbahnverordnung. Hierzu erklärte der Bundesvorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes, Oberstleutnant Ulrich Kirsch:

"Der DBwV begrüßt die Entscheidung des BVerwG, da diese die besondere Bedeutung des Beurteilungswesens für die Soldaten hervorhebt. Es ist ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, dass ein Instrumentarium, von dem die beruflichen Entwicklungschancen eines jeden Soldaten abhängen, gesetzlich verankert wird und nicht -wie bislang- seine Grundlage lediglich in einer einfachen Verwaltungsvorschrift findet."

Wichtig sei es jetzt, so Kirsch weiter, dass mit Blick auf die laufenden Beurteilungsverfahren und den kommenden Beurteilungstermin zumindest dem vom Gericht beanstandeten formellen Fehler umgehend abgeholfen wird. Dies sei - beispielsweise im Wege einer entsprechenden Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung - binnen weniger Wochen und damit noch vor der Bundestags-Wahl möglich.

Sollte das Ministerium die gestrige Entscheidung zum Anlass nehmen, das System zugleich inhaltlich auf den Prüfstand zu stellen, so fordert der Verband im Interesse der Betroffenen konsequent die Beibehaltung der Prinzipien von Transparenz, Dialog und Inflationsresistenz.

Pressekontakt:

Wilfried Stolze, Tel.: 030/80470330

Original-Content von: Deutscher BundeswehrVerband (DBwV), übermittelt durch news aktuell

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