Alle Storys
Folgen
Keine Story von Deutscher BundeswehrVerband (DBwV) mehr verpassen.

Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)

Entscheidung: Waffendienst für Frauen
Können Frauen künftig freiwillig in allen Bereichen der Bundeswehr dienen?

Bonn (ots)

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheidet
am Dienstag, 11. Januar 2000, darüber, ob die deutschen
Rechtsvorschriften, wonach Frauen in der Bundeswehr nur im Sanitäts-
und Militärmusikdienst verwendet werden dürfen, gegen das
Gleichstellungsgebot der EU verstoßen.
Im zur Entscheidung anstehenden Fall war der Klägerin Tanja Kreil
die Einstellung als Elektronikerin verwehrt worden. Der Deutsche
Bundeswehr-Verband unterstützt die Klage der jungen Frau.
Der Vorsitzende des Verbandes, Oberst Bernhard Gertz, der bei der
Urteilsverkündung in Luxemburg anwesend sein wird, erwartet eine
Ohrfeige für die Bundesregierung. Gertz: "Das Gutachten des
Generalanwalts führt im Wesentlichen aus, dass die nationale
Einschränkung bei der Verwendung von Frauen in der Bundeswehr gegen
die EU-Richtlinie zur Gleichstellung von Mann und Frau verstößt."
Gertz sieht Handlungsbedarf für den Bundestag: "Es ist überfällig,
Frauen auf freiwilliger Basis in allen Bereichen der Bundeswehr
zuzulassen. Dazu muss man nicht einmal das Grundgesetz ändern,
sondern sich nur auf eine Auslegung des Artikels 12 a Abs. 4 Seite 2
verständigen, die das Frauenbild von Elisabeth Schwarzhaupt von 1956
endgültig zu Grabe trägt."

Rückfragen bitte an:

Babette Nürnberg
Tel. 0228/3823212

Original-Content von: Deutscher BundeswehrVerband (DBwV), übermittelt durch news aktuell