Warum 2019 das Jahr der beruflichen Weiterbildung ist
Das Qualifizierungschancengesetz macht 2019 zum Jahr der Weiterbildung und eröffnet die Chance auf einen sicheren Job und entscheidende Karriereschritte für Millionen von Menschen, die eine Weiterbildung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, aber trotzdem etwas tun möchten, um ihren Wert am Arbeitsmarkt zu stärken. Dabei über-nimmt die Bundesagentur für Arbeit nicht nur einen Teil der Weiterbildungskosten, sondern entlastet den Arbeitgeber auch von der Lohnfortzahlung.
Im Rahmen der Digitalisierungen sollen zukünftig Weiterbildungen noch mehr von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Gefördert werden kann dann (fast) jeder - unabhängig von Alter und Ausbildung. Wir als Experte für die digitale Weiterbildung haben die wichtigsten Fakten zusammengefasst. Wäre dies ein Thema für Sie? Alternativ könnte ich Ihnen auch ein persönliches Interview mit einem unserer Geschäftsführer der karriere tutor GmbH anbieten.
Pressemitteilung:
Warum 2019 das Jahr der beruflichen Weiterbildung ist
Das Qualifizierungschancengesetz macht 2019 zum Jahr der Weiterbildung und eröffnet die Chance auf einen sicheren Job und entscheidende Karriereschritte für Millionen von Menschen, die eine Weiterbildung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, aber trotzdem etwas tun möchten, um ihren Wert am Arbeitsmarkt zu stärken. Dabei übernimmt die Bundesagentur für Arbeit nicht nur einen Teil der Weiterbildungskosten, sondern entlastet den Arbeitgeber auch von der Lohnfortzahlung.
Die Digitalisierung verändert nicht nur Unternehmen und Unternehmensprozesse, sondern stellt auch ganz neue Anforderungen an Arbeitnehmer. Automatisierte Abläufe, agile Formen der Zusammenarbeit, digitale Methodenkompetenz - all das wird zunehmend wichtig und erfasst nach und nach alle Branchen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will mit dem Qualifizierungschancengesetz die Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei unterstützen, den digitalen Wandel zu meistern. So werden nach den Berechnungen der Bundesregierung bis 2025 rund 1,3 Millionen Arbeitsstellen wegen Automatisierung und Rationalisierung wegfallen, dafür aber 2,1 Millionen neue Stellen geschaffen werden. Finanziert werden sollen die Pläne mit den Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit. Für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind 2019 rund 10 Milliarden Euro vorgesehen, wovon ein großer Anteil in aktive Weiterbildungsförderung fließen soll.
Mit dem Gesetz können Beschäftigte und deren Arbeitgeber noch umfangreicher bei Qualifizierungsmaßnahmen finanziell unterstützt und mit ihrer Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsberatung bzw. Weiterbildungsberatung begleitet werden. Die Arbeitgeber sollen auf diese Weise von besser geschulten Arbeitskräften profitieren können, andererseits werden die Arbeitskräfte so krisensicherer. "Wie wichtig eine fortlaufende Weiterbildung ist, wissen wir nur zu gut. Denn sie nützt am Ende gleich mehreren Beteiligten: Arbeitnehmern, weil sie durch neue Fähigkeiten und Fertigkeiten einen sicheren und interessanten Arbeitsplatz bekommen oder erhalten können, Arbeitgebern, weil gut ausgebildete Mitarbeiter das größte Kapital eines Unternehmens sind sowie der Gesellschaft, weil möglichst viele Menschen mit einer sicheren und guten Stelle das gesamte System stabilisieren", so Oliver Herbig von karriere tutor.
War der Zugang zur Förderung beruflicher Weiterbildung bisher vor allem bestimmten Gruppen vorbehalten, öffnet das neue Qualifizierungschancengesetz die Qualifizierung nun für deutlich mehr Menschen.
Das Wichtigste zum Qualifizierungschancengesetzes von A bis Z:
Jeder, ob arbeitslos, arbeitssuchend oder in Anstellung, hat künftig einen ANSPRUCH auf eine fachliche Beratung zur beruflichen Weiterbildung. Zwar gibt es nach wie vor keinen Rechtsanspruch auf eine Weiterbildung und der AZAV-Bildungsgutschein bleibt eine Kann-Leistung, aber die Barrieren zur Förderung der beruflichen Qualifizierung werden deutlich reduziert. Auch bisherige Förderprogramme öffnen sich und schließen künftig nicht mehr nur die Zielgruppe Arbeitslose und der 45-Jährigen und Älteren ein, sondern Arbeitnehmer unabhängig ihres Alters und ihrer Ausbildung.
Wie hoch die BETEILIGUNG ausfällt, hängt von der Unternehmensgröße ab. Folgende Weiterbildungskosten können von der Agentur für Arbeit übernommen werden:
· Lehrgangskosten
· Fahrtkosten
· Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung
· Kinderbetreuungskosten
GEFÖRDERT werden sollen alle ArbeitnehmerInnen, deren Berufsabschluss mindestens vier Jahre zurückliegt und die nicht innerhalb der letzten vier Jahre an einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Weiterbildung teilgenommen haben. Die Weiterbildung muss mindestens vier Wochen dauern und von einem externen, zugelassenen Anbieter durchgeführt werden. Gelernt werden sollen hier grundlegende Kenntnisse, die ein Arbeitnehmer auch jenseits seiner jetzigen Tätigkeit nutzen kann.
KURZZEITBESCHÄFTIGTEN soll es erleichtert werden, Arbeitslosengeld I zu beziehen.
Bei JOBVERLUST ist es künftig leichter, Arbeitslosengeld I zu erhalten: Bisher musste dafür innerhalb von zwei Jahren mindestens zwölf Monate in die Versicherung eingezahlt werden. Ab Januar 2020 reichen zwölf Monate innerhalb von 30 Monaten.
Wer sich weiterbilden lassen will, muss sich an zwei STELLEN wenden: an die Bundesagentur für Arbeit - und den Vorgesetzten.
In welchem UMFANG die Unternehmen unterstützt werden, ist abhängig von der jeweiligen Betriebsgröße. Außerdem beteiligt sich die Bundesagentur für Arbeit an den Lohnfortzahlungen für Mitarbeiter, die eine Weiterbildung machen.
Sabine Nixtatis karriere tutor GmbH Public Relations Telefon: +49 (0)6174 9137911 E-Mail: Sabine.Nixtatis@karrieretutor.de Web: www.karrieretutor.de Unsere Büros: Baden-Württemberg, Benzstraße 38, 71083 Herrenberg Hamburg, Glockengießerwall 17, 20095 Hamburg Hessen, Hauptstraße 33, 61462 Königstein im Taunus Alle unsere Standorte: www.karrieretutor.de/standortsuche/
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