Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Verbraucherzentrale NRW: Das sollte beim Kauf von Überraschungsboxen beachtet werden
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Schnäppchen oder Reinfall?
Das sollte beim Kauf von Überraschungsboxen beachtet werden
Sie sind die Wundertüten des Online-Handels: Zahlrreiche Shops bieten sogenannte „Mystery Boxen“ zum Verkauf an. Ähnlich wie bei einer Wundertüte weiß man vorab nicht, was im Paket enthalten ist. Nur auf eine Warenkategorie legt man sich fest, zum Beispiel Elektronik, Kosmetik oder Süßwaren. „Damit die Überraschung nicht in einer Enttäuschung endet, sollten Verbraucher:innen die Angebote genau prüfen“, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Neben seriösen Anbietern gibt es auch schwarze Schafe, die das Geschäftsmodell nutzen, um unbrauchbaren Ramsch loszuwerden.“ Darauf sollten Verbraucher:innen beim Online-Kauf achten:
- Seriöse Anbieter erkennen Ist das Angebot zu schön, um wahr zu sein? Dann sollten Verbraucher:innen genauer hinsehen statt sich zu einem spontanen Kauf hinreißen zu lassen. Als erstes sollte ein Blick ins Impressum geworfen werden. Hier muss die Adresse des Unternehmens, eine vertretungsberechtigte Person und eine E-Mail-Adresse genannt werden. Die Seite muss außerdem Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) veröffentlichen. Ein deutliches Erkennungszeichen von unseriösen Webseiten sind AGB in schlechtem Deutsch aus einem Übersetzungsprogramm. Auch Kundenbewertungen können erste Indizien über die Seriosität des Anbieters liefern. Dabei sollte man sich nicht nur auf Bewertungen innerhalb eines Shops verlassen. Positive Bewertungen können ebenfalls gefälscht sein. Besonders auffällig sind die Lobeshymnen dann, wenn andere Bewertungen stark von ihnen abweichen und deutliche Kritik beinhalten.
- Widerruf und Rückgabe Beim Kauf von Waren im Internet haben Verbraucher:innen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wenn der Inhalt des Überraschungspakets nicht gefällt oder nicht dem angegebenen Warenwert entspricht, kann die Ware zurückgeschickt werden. Die Kosten für die Rücksendung müssen die Anbieter jedoch nicht übernehmen. Hat das Unternehmen seinen Sitz in Übersee können daher hohe Rücksendekosten entstehen. Interessierte sollten daher vorab prüfen, wo das Unternehmen sitzt und ob es kostenlose Retouren anbietet.
- Zahlungsoptionen Auch die Zahlungsmöglichkeiten sollten genauer unter die Lupe genommen werden. Oft werden Verbraucher:innen bis zum letzten Bestellschritt mehrere Zahlungsweisen angeboten. Doch bei der eigentlichen Bestellung wird dann die Bezahlung per Vorkasse verlangt. Es sollte aber umgekehrt sein: erst die Ware, dann das Geld. Ohne kundenfreundliche Zahlungsweise sollte auf eine Bestellung verzichtet werden.
- Nachhaltig einkaufen Der Überraschungseffekt beim Kauf einer Mystery Box macht für viele Verbraucher:innen den besonderen Reiz dieser Angebote aus. Ob sie sich darüber hinaus zur Schnäppchenjagd eignen, ist fraglich. Letztlich verleiten Überraschungsboxen zum Kauf von Waren, die man gar nicht benötigt. Nachhaltiger sind bewusste Kaufentscheidungen. Beim Vergleich von Angeboten auf verschiedenen Vergleichportalen kann zudem Geld gespart werden. Elektronische Geräte können auch günstig gebraucht oder als B-Ware gekauft werden.
Weiterführende Infos und Links:
- Weitere Informationen die Rechte beim Online-Shopping bietet die Verbraucherzentrale NRW unter: www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/digitale-welt/onlinehandel/meine-rechte-beim-onlineshopping-28123
Für weitere Informationen
Iwona Husemann | Juristin und Expertin für Kaufrecht
Tel. (0211) 38 09-101
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