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Position des Genossenschaftsverbands zur Entscheidung des Bundeswirtschaftsministers, die Abstandsregel für Windkraftanlagen aus dem Kohleausstiegsgesetzes zu streichen

Der Genossenschaftsverband begrüßt die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministers, die Regelung des Abstands von Onshore-Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen zurückzustellen. Nun böte sich die Gelegenheit, eine Regelung zu schaffen, die die Chancen von Windkraftanlagen in Bürgerhand mit Blick auf Akzeptanz, Vermögensverteilung, Stärkung ländlicher Räume und lokale Gestaltungsmöglichkeiten nutzt.

Düsseldorf. "Wir begrüßen die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministers, die Regelung des Abstands von Onshore-Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen zurückzustellen. Die bisherigen Vorstellungen eines Mindestabstands von 1.000 Metern sind in Zeiten der Klimadebatte nicht zu halten", so Ralf W. Barkey, Vorstandsvorsitzender des Genossenschaftsverbandes, der die Interessen von rund 360 Energiegenossenschaften vertritt. Nun böte sich die Gelegenheit, eine Regelung zu schaffen, die die Chancen von Windkraftanlagen in Bürgerhand mit Blick auf Akzeptanz, Vermögensverteilung, Stärkung ländlicher Räume und lokale Gestaltungsmöglichkeiten nutzt.

Mit Blick auf Nordrhein-Westfalen betonte Barkey: "An dem Schritt Altmaiers sollte sich der Wirtschaftsminister in Nordrhein-Westfalen ein Beispiel nehmen. Die hier geltende rein ideologisch motivierte Vorgabe eines Mindestabstands von 1.500 Metern entmündigt Bürgerinnen und Bürger, schwächt ländliche Räume und ist mittelstandsfeindlich. Für uns als Genossenschaftsverband, in dem Selbsthilfe, ökonomische Nachhaltigkeit und Mitbestimmung im besten liberalen Sinne vereint sind, gehört eine solche Politik der Verbote in die Mottenkiste."

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Mit freundlichen Grüßen

i. A. Stefanie Schulte
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