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Berliner Zeitung: Kommentar zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum BKA-Gesetz:

Berlin (ots)

Das Urteil über das BKA-Gesetz ist ein Grundsatzurteil nicht nur, weil es - wieder einmal - die Bedeutung der Privatsphäre auch in Zeiten der Bedrohung durch den Terror hervorhebt. Grundsätzlich ist seine Bedeutung, weil es die Anwendung aller Instrumente zur Terrorbekämpfung - über das BKA-Gesetz hinaus - en détail verfassungsrechtlich regelt. Das oberste Gebot ist danach der Schutz des Kerns der privaten Lebensgestaltung.

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