17.12.2019 – 09:00 Elternunterhalt: Rückforderung eines Geschenks Karlsruhe/Berlin (ots) - Kinder sind verpflichtet, ihren Eltern Unterhalt zu zahlen, wenn diese bedürftig sind. Oftmals wendet sich der Sozialhilfeträger an die Kinder, um Leistungen erstattet zu bekommen. Immobilien, die die unterhaltspflichtigen Kinder selbst verschenkt haben, müssen sie aber nicht zurückfordern, sofern sich ihre Leistungsfähigkeit dadurch nicht erhöht. Schenkt beispielsweise ein Elternteil sein ... mehr