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  • 09.03.2018 – 15:00

    Das neue Qualitätssiegel Top Immobilienmakler (DIQP) hilft bei der Maklersuche

    Berlin (ots) - Die Zugangshürden in den Beruf des Immobilienmaklers waren bisher relativ gering. Man benötigte eine sogenannte Maklererlaubnis. Genauer gesagt eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung. Dazu genügte es, keine Steuervergehen begangen zu haben und nicht im Schuldnerverzeichnis registriert zu sein. Ab August 2018 startet eine Berufszulassungsregelung ...