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Hamburgische Notarkammer

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  • 16.04.2018 – 08:49

    Drum prüfe, wer sich ewig bindet - Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

    Koblenz (ots) - Ehepaare regeln ihren Nachlass häufig durch die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments. Insbesondere im Fall der Trennung der Eheleute oder bei sonstigen Streitigkeiten in der Familie kommt allerdings die Frage auf, ob die Ehegatten an das gemeinschaftliche Testament gebunden sind oder sich einseitig davon lösen können. Für einen wirksamen ...