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BdSt NRW vergleicht Friedhofsgebühren 2025 in Großstädten

BdSt NRW vergleicht Friedhofsgebühren 2025 in Großstädten
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Die Friedhofsgebühren in Nordrhein-Westfalen steigen weiter, wie der Bund der Steuerzahler NRW in seinem jährlichen Vergleich unter den 30 Großstädten festgestellt hat. Bei den Sargwahlgräbern bleibt Leverkusen teurer Spitzenreiter, bei den Urnengräbern ist es Köln.

Teurer Abschied: Friedhofsgebühren in NRW steigen

BdSt NRW vergleicht die Gebühren für die 30 größten Städte im Land

Eine Sargbestattung in einem einstelligen Wahlgrab kostet in diesem Jahr im NRW-Durchschnitt 3.644 Euro – ein Plus von 4 % gegenüber 2024. Damit liegen die Gebühren deutlich über der allgemeinen Preissteigerung von 2,3 %. Eine Urnenbestattung im Reihengrab ist mit 1.612 Euro im Durchschnitt nur halb so teuer. Auch hier sind die Gebühren gestiegen, um 5 %.

Sargbestattung:

Leverkusen bleibt mit 5.273 Euro Spitzenreiter bei den Sargwahlgräbern. Gütersloh ist mit 1.934 Euro am günstigsten. Bemerkenswert ist, dass sich in Gütersloh die kirchlichen Friedhöfe offensichtlich positiv auswirken. Sie sorgen für Konkurrenz und halten die städtischen Gebühren im Zaum. In einigen Städten sanken die Gebühren – etwa in Bonn (-10 %) oder Hamm (-3 %). Andere Städte wie z.B. Bottrop (+19 %), Oberhausen (+18 %) und Neuss (+12 %) meldeten kräftige Aufschläge.

Urnenbeisetzungen:

2.452 Euro zahlt man für eine Urnenbestattung in Köln. Mit 531 Euro ist diese Form der Beisetzung in Gütersloh am günstigsten. Besonders auffällig sind die Steigerungen für eine Urnenbeisetzung in Bottrop (+78 %), Oberhausen (+21 %), Mönchengladbach (+19 %) und Neuss (+12 %). In Bonn dagegen sanken die Gebühren um 6 %.

Die hohe Gebührensteigerung in Bottrop ist auf die Einführung des sogenannten „Kölner Modells“ zurückzuführen. Bei dieser Art der Berechnung fallen nicht nur Kosten für die Grabstelle an, sondern es wird anteilig auch die Infrastruktur des Friedhofs berücksichtigt.

Die Verantwortung für die Höhe der Friedhofsgebühren liegt bei den Stadträten – sie beschließen die jeweilige Gebührensatzung und sollten prüfen, wie sie die Gebühren mindestens stabil halten können.

Der Bund der Steuerzahler NRW berücksichtigt in seinem Friedhofsgebührenvergleich ausschließlich die städtischen Gebühren für Grabüberlassung, Grabbereitung und Nutzung einer Trauerhalle. Aufwendungen für eine Kremierung, für den Bestatter, den Steinmetz und den Friedhofsgärtner fallen zusätzlich an. Manche Städte erheben zusätzlich eine Verwaltungsgebühr, etwa für die Genehmigung von Grabmalen oder das Bearbeiten von Grabnutzungsrechten. Der BdSt NRW kritisiert solche Zusatzkosten – insbesondere, wenn sie rein formaler Natur sind.

Düsseldorf, den 12. November 2025

Über den Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW):
Der BdSt NRW ist seit 1949 die unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen. Der Landesverband mit Sitz in Düsseldorf setzt sich dafür ein, die Steuer- und Abgabenlast auf ein faires Maß zu senken, Steuergeldverschwendung zu stoppen, Staatsverschuldung abzubauen und Bürokratie zu reduzieren. Finanziert durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, engagiert sich der BdSt NRW aktiv für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik im Sinne der Bürger und Unternehmen. Mehr Informationen:  steuerzahler.de/nrw.
Kontakt:
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V.
Pressestelle
Bärbel Hildebrand
Tel. 0211 99175-26, Fax: -50              
E-Mail:  hildebrand@steuerzahler-nrw.de
Sie finden die BdSt-Presseinformationen auch auf unserer Internetseite  www.steuerzahler.de/nrw und  www.facebook.com/steuerzahlernrw
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