AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Hans-Peter Hörner MdL: „Schüler-ID ist der Einstieg in die Bildungsüberwachung“
Pressemitteilung
Stuttgart, 13.11.2025
„Eine zentrale Schüler-ID mit dauerhaft gespeicherten Leistungs- und Sozialdaten ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar.“ Das sagte der stellv. bildungspolitische AfD-Fraktionssprecher Hans-Peter Hörner MdL heute in der Debatte zur Änderung des Schulgesetzes. „Dieser Gesetzentwurf greift tief in die Persönlichkeitsrechte unserer Kinder ein. Unter dem wohlklingenden Etikett ‚Bildungsgerechtigkeit‘ wird der Einstieg in eine umfassende Bildungsüberwachung vorbereitet. Selbst der Landesdatenschutzbeauftragte und zahlreiche Fachjuristen warnen vor diesem Vorhaben. Pseudonyme Speicherung ist nur scheinbar anonym – je mehr Daten gesammelt werden, desto leichter lassen sich einzelne Kinder identifizieren. Unsere Schüler werden in einem zentralen Datenpool gläsern, verletzlich und dauerhaft verfolgbar in ihrer schulischen Entwicklung.“
Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, sich neu zu erfinden, Fehler hinter sich zu lassen und unbelastet weiterzugehen, befindet Hörner. „Wer Bildungsbiographien lückenlos erfasst, schafft Etiketten wie ‚leistungsschwach‘ oder ‚verhaltensauffällig‘, die sie über Jahre begleiten. Das ist pädagogisch unverantwortlich und gesellschaftlich gefährlich. Hinzu kommt: Zweck, Umfang, Dauer der Datenspeicherung und der Kreis der Zugriffsberechtigten bleiben im Gesetz bewusst im Nebel. Alles soll später per Verordnung geregelt werden. So geht man nicht mit Grundrechten um. Wenn der Staat derart tief in die Privatsphäre eingreift, muss alles klar und eng im Gesetz selbst stehen. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab.“
Mit freundlichen Grüßen
Josef Walter
Pressesprecher
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