BIG direkt gesund sichert weiter therapeutische Wundversorgung für ihre Versicherten
Seit dem Wegfall der Übergangsfrist zum 2. Dezember 2025 dürfen gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich keine therapeutischen Wundprodukte mehr erstatten – das betrifft unter anderem Spezialverbände mit spezielle Wundauflagen oder Hydrogele. Damit stehen Praxen sowie Patientinnen und Patienten erneut vor einer unsicheren Versorgungssituation. BIG direkt gesund setzt hier wie schon im Vorjahr auf eine freiwillige Kulanzregelung.
Trotz Wegfalls der Übergangsfrist
BIG direkt gesund sichert weiter therapeutische Wundversorgung für ihre Versicherten
BERLIN, 02.12.2025. Seit dem Wegfall der Übergangsfrist zum 2. Dezember 2025 dürfen gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich keine therapeutischen Wundprodukte mehr erstatten – das betrifft unter anderem Spezialverbände mit spezielle Wundauflagen oder Hydrogele. Damit stehen Praxen sowie Patientinnen und Patienten erneut vor einer unsicheren Versorgungssituation. BIG direkt gesund setzt hier wie schon im Vorjahr auf eine freiwillige Kulanzregelung: Betroffene Versicherte erhalten weiterhin Zugang zu den notwendigen Wundprodukten, selbst wenn die gesetzliche Regelung zur Verlängerung der Übergangsfrist derzeit ausgesetzt ist.
„Wir wollen, dass unsere Versicherten ihre Wundversorgung zuverlässig fortführen können — ohne dass Ärztinnen und Ärzte ein Regressrisiko befürchten müssen“, sagt Norbert Fina, Geschäftsbereichsleiter des Landesverbandes Berlin der BIG direkt gesund.
Politischer Hintergrund
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, am 6. November 2025 im Bundestag beschlossen, sieht eigentlich eine Verlängerung der Erstattungsfrist für sonstige Produkte zur Wundbehandlung bis Ende 2026 vor. Obwohl das Gesetz zum 1. Januar 2026 in Kraft treten sollte, rief der Bundesrat am 21. November den Vermittlungsausschuss an. Auslöser ist die im Gesetz enthaltene Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel bei Krankenhausvergütungen.
Rückwirkender Anspruch rechtlich abgesichert
Immerhin sieht der Entwurf bereits eine Regelung vor, die die Verlängerung rückwirkend zum 2. Dezember 2025 wirksam werden lässt – selbst dann, wenn die Gesamtregelung später in Kraft tritt. Damit wäre der rückwirkende Anspruch der Versicherten bereits rechtlich abgesichert.
Signal für Versorgungssicherheit
Die BIG stellt für ihre Versicherten sicher, dass Versorgungslücken vermieden werden und Patientinnen und Patienten wie auch Ärztinnen und Ärzte keine Nachteile durch politische Entscheidungen hinnehmen müssen. Norbert Fina: „Damit setzen wir ein deutliches Signal für Versorgungssicherheit und Verlässlichkeit“.
Bettina Kiwitt Leiterin Unternehmenskommunikation bettina.kiwitt@big-direkt.de Fon 0231.5557-1016 Mobil 0151 18568532 Fax 0231.5557-4016