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Pressemitteilung zur DK-Resolution: BDP fordert gesetzliche Verankerung des Erhalts der Schweigepflicht sowie Beschlagnahmeverbot von ePA-Daten im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen auf EU-Ebene

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Pressemitteilung

BDP fordert gesetzliche Verankerung des Erhalts ärztlicher und psychotherapeutischer Schweigepflicht sowie Beschlagnahmeverbot von ePA-Daten im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen auf EU-Ebene

Pressemitteilung zur DK-Resolution des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) an das Bundesjustizministerium, Bundesgesundheitsministerium sowie Mitglieder des Gesundheitsausschusses

Berlin, 01.12.2025: Mit einem aktuellen, derzeit beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) liegenden Gesetzentwurf soll die sog. E-Evidence-Verordnung aus dem Jahr 2023 in deutsches Recht überführt werden. Mit der Verordnung werden EU-Mitgliedstaaten Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden Strafverfolgung im digitalen Raum eingeräumt. Damit können dann die in der elektronische Patientenakte (ePA) gespeicherten Daten auch im Rahmen der europäischen Strafverfolgung abgerufen und genutzt werden.

Das BMJV hat nun einen Referentenentwurf zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie und Durchführung der EU-Verordnung über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union vorgelegt, zu dem mittlerweile auch die Zustimmung des Bundesrats vorliegt.

Daher ist jetzt Eile geboten. Der BDP macht in seiner Resolution mit Nachdruck auf die mit der geplanten Gesetzgebung verbundene Problematik bei der Schweigepflicht sowie dem Beschlagnahmeverbot im Zusammenhang mit ePA-Daten aufmerksam.

Gesundheitsdaten, auch cloudgespeicherte, in der medizinischen und psychotherapeutischen Behandlungsdokumentation sind bislang durch gesetzliche Regularien zur Schweigepflicht (§203 StGB) und bei Strafermittlungen durch §97 StPO vor einer Beschlagnahme geschützt.

Die elektronische Patientenakte aber gilt als versichertengeführt und Patient*innen-Daten verlassen somit nach ihrer Speicherung in der ePA die gesicherte Umgebung. Der Schutz der ePA vor Beschlagnahmung durch EU-Ermittlungsbehörden ist bislang nicht explizit gesetzlich geregelt.

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um ein Gewaltregister und Bestrebungen zur Nutzung von teilweise hochsensiblen in der ePA gespeicherten Daten aus Behandlungen von psychisch erkrankten Menschen im Zusammenhang mit Gewalttaten ist hier eine eindeutige und in höchstem Maße datenschutzkonforme Gesetzgebung von absoluter Dringlichkeit.

Der BDP fordert deshalb den Gesetzgeber auf, den Beschlagnahmeschutz sowie den Erhalt der Schweigepflicht für alle in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeicherten Daten im Zusammenhang mit der aktuellen Umsetzung der E-Evidence-Verordnung rechtssicher und umgehend gesetzlich zu regeln, um den Schutz von Patient*innendaten auf europäischer Ebene umfassend zu gewährleisten.

Ihre Ansprechpartner*innen:

Bettina Genée

Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Phon: +49176 58868222

Mail: presse@bdp-verband.de

Jan Frederichs

Justiziar

Phon: +49176 62684010

Mail: j.frederichs@bdp-verband.de

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) vertritt die beruflichen Interessen der niedergelassenen, selbständigen und angestellten/ beamteten Psychologinnen und Psychologen aus allen Tätigkeitsbereichen. Als der anerkannte Berufs- und Fachverband der Psychologinnen und Psychologen ist der BDP Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit. Der BDP wurde vor über 75 Jahren am 5. Juni 1946 in Hamburg gegründet. Heute gehören dem Verband rund 11.000 Mitglieder an.

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