Bundespolizeiinspektion Offenburg
BPOLI-OG: Schnelle Verurteilung nach versuchter unerlaubter Einreise
Kehl/Offenburg (ots)
Am 16. Juli kontrollierten Beamte der Bundespolizei an der Europabrücke in Kehl einen algerischen Staatsangehörigen. Der Mann wollte mit seinem PKW von Frankreich nach Deutschland einreisen. Der 25-Jährige konnte sich gegenüber der Streife zunächst nur mit dem Lichtbild eines tunesischen Reisepasses ausweisen. Eine Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass gegen den 25-Jährigen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für das Bundesgebiet bestand.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der Angeklagte wurde daraufhin am 17. Juli von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise trotz Einreiseverbots zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt.
Im Anschluss wurde er nach Frankreich zurückgewiesen.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
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