Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Fahndungserfolge der Bundespolizei am Dienstag, dem 11. November 2025, im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen
Kleve - Rees - Kranenburg (ots)
Am Dienstagmittag, 11. November 2025, kontrollierte die Bundespolizei im Intercityexpress 123 auf der Fahrt von Amsterdam nach Frankfurt auf Höhe des Bahnhofs Rees-Empel einen 30-jährigen Marokkaner. Zur Kontrolle legte der Reisende den Beamten eine Bewohnerkarte der zentralen Unterbringungseinrichtung in Euskirchen vor. Die Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot durch die zentrale Ausländerbehörde besteht. Der Mann wurde daraufhin in Gewahrsam genommen und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle in Kleve den niederländischen Behörden übergeben.
Ein 28-jähriger Pole reiste am Dienstagnachmittag als Beifahrer in einem Fahrzeug mit polnischer Zulassung über die Bundesstraße 9 in Wyler in das Bundesgebiet ein. Hier stellte sich bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der Personalien anhand der vorgelegten polnischen Identitätskarte heraus, dass der Reisende mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Schweinfurt aufgrund unentschuldigten Fernbleibens von der Hauptverhandlung wegen Körperverletzung gesucht wird. Der Gesuchte wurde daraufhin verhaftet und zwecks weiterer Sachbearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Die Bundespolizei beabsichtigte den Mann am Mittwoch dem Haftrichter beim Amtsgericht in Kleve vorzuführen.
Auf der Bundesautobahn 57 kontrollierte die Bundespolizei an der Anschlussstelle Kleve einen 27-jährigen Russen als Fahrer eines VW-Golf mit Oberhausener Zulassung. Der Reisende konnte sich mit seinem gültigen belgischen Aufenthaltstitel ausweisen. Bei der Überprüfung der angebrachten Kennzeichen wurde dann festgestellt, dass diese nicht mehr zugelassen sind. Weitere Recherchen anhand der Fahrzeugidentifizierungsnummer ergaben, dass das Fahrzeug in Belgien zugelassen ist. Daraufhin untersagte die Bundespolizei dem Russen die Weiterfahrt und leitete ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs ein.
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