POL-COE: Kreis Coesfeld, Coesfeld, Lette, Bergstraße, Lüdinghausen, Königsberger Straße, Stadtstannenweg, Mühlenstraße
Verletzte bei Unfällen unter der Beteiligung von E-Scootern
Coesfeld (ots)
Im Kreis Coesfeld kommt es in letzter Zeit immer häufiger zu Unfällen unter der Beteiligung von E-Scootern.
Am gestrigen Tag nahm die Polizei Coesfeld drei solcher Unfälle auf.
In Coesfeld missachtete, gegen 15.00 Uhr, eine 31-jährige E-Scooter-Fahrerin aus Coesfeld das Rotlicht an der Kreuzung Coesfelder Straße / Bergstraße und kollidierte im Kreuzungsbereich mit einem 59-jährigen Autofahrer aus Coesfeld. Für diesen zeigte die Ampel grünes Licht und er fuhr zeitgleich in den Kreuzungsbereich ein. Es kam zum Unfall, bei dem die Coesfelderin stürzte und sich leicht verletzte. Im Verlauf der Unfallaufnahme stellte sich weiterhin heraus, dass der E-Scooter nicht den vorgeschriebenen Versicherungsschutz hatte.
Eine 57-jährige Lüdinghauserin stürzte, gegen 13.15 Uhr, auf der Kreuzung Köngisberger Straße, Stadtstannenweg in Lüdinghausen ohne Fremdeinwirkung. Bei der Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise auf einen möglichen Alkoholkonsum der Fahrerin. Aufgrund ihrer Verletzungen brachte ein Rettungswagen sie in ein Krankenhaus. Hier wurde ihr eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt.
Einen 16-jährigen E-Scooter-Fahrer aus Lüdinghausen übersah ein 30-jähriger Lüdinghauser, der die Mühlenstraße in Lüdinghausen mit seinem Pedelec befuhr und die Vorfahrt des von rechts kommenden missachtete. Der 16-Jährige fuhr zum Unfallzeitpunkt nicht alleine mit dem E-Scooter, er beförderte unzulässigerweise einen 17-jährigen Selmer. Bei dem Unfall verletzte sich der Radfahrer leicht.
Die Unfallstatistik zeigt einen deutlichen Anstieg der E-Scooter-Unfälle von Jahr zu Jahr. Während im Jahr 2020 ein Unfall registriert und ein Mensch verletzt wurde, waren es im Jahr 2024 bei 23 Unfällen 20 Verletzte, davon drei Schwerverletzte. Im laufenden Jahr liegen die Zahlen bereits über den Gesamtzahlen des Vorjahres.
Ein E-Scooter ist rechtlich ein Kraftfahrzeug und unterliegt dementsprechenden Vorschriften und Pflichten. Bei der Benutzung gilt die StVO, wie für andere Verkehrsteilnehmer auch.
Die Polizei Coesfeld beobachtet diese Entwicklungen sehr genau und wird zukünftig diese Zielgruppe verstärkt in den Blickpunkt ihrer Verkehrssicherheitsarbeit rücken.
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