ZOLL-E: Staatsanwaltschaft Münster und Zollfahndung Essen - Zwei Haftbefehle und Durchsuchungen wegen des Verdachts von Verstößen gegen die Russland-Sanktionen
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Essen / Münster / Oelde (ots)
Am 29.11.2025 vollstreckten Kräfte des Zollfahndungsamtes Essen zwei zuvor von der Staatsanwaltschaft Münster erwirkte Haftbefehle des Amtsgerichtes Münster und durchsuchten gleichzeitig drei Objekte in Oelde.
Das Zollfahndungsamt Essen, Dienstsitz Münster, führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster seit Februar 2025 ein Ermittlungsverfahren gegen fünf Beschuldigte wegen des Verdachts der banden- und gewerbsmäßigen Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz und der Beihilfe hierzu.
Die festgenommenen Hauptverdächtigen, zwei Brüder im Alter von 34 und 39 Jahren, sollen seit Januar 2023 über ihre deutsche Firma mittels Umgehungsausfuhren über Drittländer diverse Waren, darunter technische Geräte und Zubehör, wie Pumpen Ventile, Filter, mittelbar an ein Unternehmen eines weiteren Beschuldigten in Russland ausgeführt haben. Das russische Unternehmen des weiteren Beschuldigten hat die Waren daraufhin an russische Endkunden, unter anderem im Pharmazie- und Biotechnologiesektor, verkauft.
Im Rahmen der Ermittlungen konnte bisher festgestellt werden, dass bei mindestens 53 Ausfuhrsendungen auch Güter im Wert von ca. 689.000 Euro ausgeführt wurden, welche zum Zeitpunkt der Ausfuhr den Verkaufs- und Ausfuhrverboten aus den Wirtschaftssanktionen gegen Russland unterlagen.
Den Maßnahmen am 29.11.2025 gingen monatelange Ermittlungen der Beamtinnen und Beamten des Zollfahndungsamtes Essen voraus. Im Rahmen der Durchsuchungen konnte umfangreiches Beweismaterial gesichert werden. Zudem wurde ein gerichtlich angeordneter Vermögensarrest in Höhe von 689.000 Euro in das Vermögen des deutschen Unternehmens vollstreckt, welches die Umgehungsausfuhren getätigt hat.
Unterstützt wurden das Zollfahndungsamt Essen durch Kräfte des Hauptzollamtes Dortmund, des Zollfahndungsamtes Hannover, der Bundespolizei Düsseldorf und München.
Die Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster dauern an.
Zusatzinformationen:
Für banden- und gewerbsmäßig begangene Verstöße gegen die Verkaufs- und Ausfuhrverbote im Zusammenhang mit den Wirtschaftssanktionen gegen Russland sieht das Außenwirtschaftsgesetz eine Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren vor.
Rückfragen bitte an:
STAATSANWALTSCHAFT Münster
OStA Martin Botzenhardt
0251/ 494 - 2415
pressestelle@sta-muenster.nrw.de
www.sta-muenster.nrw.de/
oder
Zollfahndungsamt Essen
Pressesprecherin
Heike Sennewald
Telefon: 0201 10281130
Mobil: 0151 - 6469 5153
Fax: 0201 10281190
E-Mail: presse@zfae.bund.de
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