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Bundespolizeidirektion Hannover

BPOLD-H: Ergänzungsmeldung: Ermittlungen wegen des Verdachts der Schleusung, Zwangsprostitution und Ausbeutung:Bundesweiter Schlag der Bundespolizei

Niedersachsen, Bremen (ots)

Am 18. April 2018 haben 1.527 Beamte der Bundespolizei im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ab den frühen Morgen-stunden zeitgleich in 12 Bundesländern 62 Bordelle bzw. Wohnungen durchsucht und dabei 7 Haftbefehle vollstreckt. Damit waren das die personell größten Exekutivmaßnahmen seit Bestehen der Bundespolizei.

Bei den Maßnahmen konnten umfangreiche Beweismittel sowie Bargeld in Höhe von 248.390 EUR sichergestellt werden. Auch die GSG 9 war mit Kräften im Einsatz, da ein milieutypischer Besitz von Schusswaffen nicht ausgeschlossen werden konnte. Im Rahmen der Einsatzmaßnah-men wurden 81 illegal aufhältige Personen angetroffen und an die zu-ständigen Landespolizeidienststellen übergeben.

Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbs- und ban-denmäßigen Einschleusens von Ausländern, der gewerbs- und banden-mäßigen Zwangsprostitution, der Zuhälterei und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt richtet sich gegen insgesamt 54 Be-schuldigte im Alter zwischen 26 und 66 Jahren.

Zum Kern der Gruppierung, die nach vorläufiger Bewertung der Organi-sierten Kriminalität (OK) zuzurechnen sein dürfte, zählen 17 Beschuldigte. Die Gruppierung soll thailändische Frauen und Transsexuelle mit er-schlichenen Schengen-Visa ins Bundesgebiet eingeschleust haben. Der Reisezweck soll dabei von vorneherein in der Aufnahme einer Erwerbs-tätigkeit durch Ausübung der Prostitution und Überschreitung der Gültigkeitsdauer des erteilten Visums bestanden haben. In Deutschland sollen die eingeschleusten thailändischen Staatsangehörigen im Rotationsprinzip nahezu im gesamten Bundesgebiet in Bordellen eingesetzt worden sein. Sie mussten den Erkenntnissen zufolge nahezu 100% ihres Arbeits-lohns an den jeweiligen Betreiber des Massagestudios abführen, um so den Schleuserlohn abzuarbeiten. Dieser soll regelmäßig zwischen 16.000 und 36.000 EUR betragen haben. Der Ertrag der verfolgten Gruppierung dürfte im siebenstelligen Bereich liegen.

Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Bexbach mit Sitz in Frankfurt am Main führt das entsprechende Ermittlungsverfahren im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main seit Februar 2017. Gegenstand des Ermittlungskomplexes sind der Verdacht der banden- und gewerbsmäßigen Einschleusung von Ausländern gemäß § 97 Abs. 2 AufenthG, des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung gemäß § 232 a StGB, der Ausbeutung von Prostituierten gemäß § 180a StGB, der Zuhälterei gemäß § 181a StGB, des Vorenthal-tens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB sowie der Steuerhinterziehung nach § 370 AO.

Der Bundesminister des Innern, Horst Seehofer, erklärt hierzu: "Der Bundespolizei ist ein harter und in seinem Ausmaß beispiel-loser Schlag gegen ein bundesweit verzweigtes Netzwerk der Or-ganisierten Kriminalität gelungen. Viele hunderte Frauen und Männer waren der menschenverachtenden grenzenlosen Profit-gier von Schleusern über Jahre und Landesgrenzen hinweg aus-geliefert. Diesem skrupellosen Vorgehen und der sexuellen Aus-beutung in einem abscheulichen Ausmaß konnte heute ein Ende gesetzt werden. Ich danke allen Beteiligten für ihren Einsatz."

O-Ton des Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann: "Es geht den Kriminellen nicht um humanitäre Fluchthilfe, sondern um persönliche Bereicherung in Form menschenverachtender Ausbeutung. Erneut zeigt sich: Organisierte Schleusungskriminalität ist häufig erst der Anfang für weitere Verbrechen."

Maßnahmen in Bremen und Niedersachsen Die Exekutivmaßnahmen in Bremen und Niedersachsen wurden durch die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Hamburg mit personeller Unterstützung der weiteren Bundespolizeiinspektionen der Bundespolizeidirektion Hannover sowie der Bundesbereitschaftspolizei durchgeführt. Bei den insgesamt -10- Durchsuchungsobjekten in Bremen und Niedersachsen handelte es sich ausschließlich um sogenannte Wohnungs-Bordelle. Die Maßnahmen erfolgten in den Städten Bremen (2), Bad Nenndorf, Bad Pyrmont, Goslar, Göttingen, Hannover (2), Oldenburg und Wolfsburg. Die Vollstreckung von Haftbefehlen war hier nicht vorgesehen. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen konnten umfangreiche Beweismittel wie z.B. Mobiltelefone, Datenträger, Mietverträge und ein Taser sichergestellt werden. Bei den Einsatzmaßnahmen in Niedersachsen und Bremen wurden auch insgesamt -16- unerlaubt aufhältige Personen im Alter zwischen 26 - 60 Jahre festgestellt. Hierzu erfolgten auch Vernehmungen und erkennungsdienstliche Behandlungen (bspw. Fingerabdrucknahme).

Die Maßnahmen sind abgeschlossen, die Auswertung der Beweismittel dauert an.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover

-Pressestelle-

Jörg Ristow
Telefon: 0511 67675-4110
Mobil: 0160-96964896
E-Mail: presse.hannover@polizei.bund.de
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