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Bundespolizeidirektion Koblenz

BPOLD-KO: Bundespolizei richtet Waffenverbotszone in Saarbrücken ein

Saarbrücken, Koblenz (ots)

Die Bundespolizei erklärt den Bahnhof Saarbrücken im Zeitraum vom 1. September 2018, 15:30 Uhr bis zum 2. September 2018 06:00 Uhr zur Waffenverbotszone. Mit dieser gefahrenabwehrenden Maßnahme beabsichtigt die Bundespolizei die Sicherheit der Reisenden, aber auch der Bürgerinnen und Bürger aktiv zu erhöhen. Das Mitführverbot gilt für alle Schuss- und Schreckschusswaffen, Hieb, Stoß und Stichwaffen, Reizstoffsprühgeräte, Pyrotechnik und Messer aller Art. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Polizeikräfte, der Zoll, die Bundeswehr, der bezirkliche Ordnungsdienst, die Feuerwehr, Rettungsdienste, medizinische Versorgungsdienste, Sicherheitsdienste sowie Gastronomiebetriebe und Handwerker. Grund für die Einrichtung der Waffenverbotszone sind die bundesweiten, aber auch regionalen Ereignisse, bei denen Waffen, insbesondere Messer zum Einsatz kamen oder mitgeführt wurden. Allein 2018 ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei im Saarland 81 polizeilich relevante Sachverhalte mit Waffenbezug. Der Hauptbahnhof Saarbrücken dient, insbesondere samstags, als Verkehrsknotenpunkt für Besucher und Bewohner, die die Stadt zum Einkaufen oder auch für Fest- und Clubbesuche aufsuchen. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger wird die Bundespolizei verstärkt Kontrollen durchführen. Bei einem Verstoß gegen das Mitführverbot von Waffen droht dem Betroffenen ein Zwangsgeld von 250 Euro.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Koblenz
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Christian Altenhofen
Telefon: 0261/399-1010
E-Mail: bpold.koblenz@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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